Pro Jahr erkranken in Deutschland ca. 550.000 Menschen an einer neurologischen
Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu Beeinträchtigungen der
Gehirnfunktionen führen. Ungefähr ein Zehntel dieser Patientengruppe
bedarf einer ambulanten Versorgung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nun die Kosten für
eine ambulante neuropsychologische Therapie. Zuvor mussten viele Patienten mit
Hirnerkrankungen oder –schädigungen zur Behandlung in eine Klinik.
Der VPP begrüßt diese Neuerung ausdrücklich.
Am 24.11.2011 wurde dies im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Der Beschluss
bedarf noch der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und zwischen
KBV und Krankenkassen muss noch über die Vergütung verhandelt werden.
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Für Neuropsychologen eröffnet sich hier ein interessantes Tätigkeitsfeld
in der vertragsärztlichen Behandlung. Die G-BA-Richtlinie sieht ein zweistufiges
Vorgehen vor. Ein Neurologe oder Psychiater stellt zunächst die Schädigung
oder Erkrankung fest. Die Indikation und Behandlung für die neuropsychologische
Therapie kann von Psychotherapeuten, Psychiatern oder Neurologen erbracht werden,
die neben der Fachkunde in Richtlinienverfahren über eine Qualifikation
im Bereich Klinische Neuropsychologie gemäß der Weiterbildungsordnung
der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer verfügen.
6.12.2011