Elektronische Gesundheitskarte – Die Bestellung eines Kartenterminals bis zum 30. September 2011 sichert den Anspruch auf Refinanzierung.
Berlin, 17. August 2011 – Ab dem 1. Oktober ersetzt die elektronische Gesundheitskarte
(eGK) schrittweise die bisherige Krankenversichertenkarte. Damit die eGK in den
Praxen eingelesen werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte
und Psychotherapeuten neue Kartenterminals. Für Anschaffung und Installation
der Geräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30. September zur Refinanzierung
in Anspruch nehmen können. Dafür ist es ausreichend, dass der Arzt
das Gerät bis 30. September bestellt hat. Darauf haben sich der Spitzenverband
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin geeinigt.
Die Bestellung des Geräts bis 30. September reicht aus. Um die Refinanzierung
in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Praxen bis
Ende September 2011 die Kartenterminals voll funktionsfähig installiert
haben. Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung
der Geräte derzeit Schwierigkeiten haben. „Diejenigen Praxisinhaber,
die sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema eGK beschäftigt und
schließlich für ein Gerät entschieden haben, brauchen ihre Wahl
also nicht wegen der Lieferengpässe zu ändern. Gemeinsam mit den Kassen
haben wir hier für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt“, erklärte
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.
„Wir haben das gemeinsame Ziel, die elektronische Gesundheitskarte sicher
und verlässlich einzuführen. Da ist es angemessen, die Fristen so zu
verlängern, dass alle Ärzte und Zahnärzte trotz der Lieferschwierigkeiten
bei den Lesegeräten problemlos mitmachen können“, so Dr. Doris
Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
„Für den zahnärztlichen Bereich haben wir schon vor einigen Monaten
mit den Krankenkassen die Vereinbarung getroffen, dass Pauschalen gezahlt werden,
wenn die Kartenterminals bis Ende September 2011 bestellt sind. Das gibt den
Praxen angesichts der Lieferengpässe bei den Geräten Planungssicherheit“,
sagte Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
der KZBV.
Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der
eGK lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro. Für ein mobiles Gerät
gibt es 280 Euro und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro.
Gemeinsame Pressemitteilung der KBV, des GKV-Spitzenverbandes und der KZBV
3.9.2011