Die TK hat am 31.5.2011 die Ergebnisse ihres Modellvorhabens ‚Qualitätsmonitoring
in der Psychotherapie‘ vorgestellt. Die Ergebnisse sind nicht anders als
sensationell zu bezeichnen: Psychotherapie hat eine nachgewiesene Wirkung, vor
der andere medizinische Fächer nur vor Neid erblassen können: jeder
in die Psychotherapie investierte Euro erbringt einen Nutzen zwischen 2 und 4
Euro. Und: mit dem viel geschmähten Gutachterverfahren werden genauso gute
Behandlungsergebnisse erzielt wie mit dem aufwändigen auf psychometrische
Tests gestützten Qualitätsmonitoring! Dennoch plädiert die TK
in ihrer Presseerklärung für die Abschaffung des Gutachterverfahrens.
Das kann angesichts der Ergebnisse ihrer eigenen Studie nur verwundern.
Das Qualitätsmonitoring erscheint uns um ein Vielfaches bürokratischer,
insbesondere für die PatientInnen, die sich in kurzen Zeitabständen
umfangreichen Testungen unterziehen müssen, aufwändiger und mit Sicherheit
teurer als das herkömmliche Gutachterverfahren.
In psychometrischen Tests sind individuelle Behandlungsverläufe nicht erklärbar,
was insbesondere für schwierige Behandlungen von Nachteil wäre. 7%
der PatientInnen konnten mit dem Qualitätsmonitoring gar nicht erfasst werden,
weil nicht für sämtliche Störungen die entsprechenden Tests vorliegen.
Das Gutachterverfahren wird der Individualität psychotherapeutischer Behandlungen
gerechter, ist unabhängig, schützt die Daten der PatientInnen und fördert
die wichtige Reflektion der TherapeutInnen über ihre PatientInnen und die
therapeutische Arbeit.
Wir fordern daher:
Abschlussbericht
der TK-Studie (PDF)
Pressemitteilung der TK
Ausführlicher Kommentar des VPP in Report Psychologie 7/8 2011, den wir
Ihnen im Mitgliederbereich schon vorab zur Verfügung stellen wollen: Link
4.6.2011