Wir veröffentlichen hier eine Stellungnahme der DPGG zur Reaktion der
BPtK auf eine Resolution von 19 Psychotherapeutenverbänden (darunter auch
der VPP), in der der Vorstand der BPtK aufgefordert wurde, seinen Gesetzentwurf
zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu ergänzen um die Forderung
der AOLG, die Diskrepanz zwischen Berufs- und Sozialrecht durch gesetzliche Klarstellungen
aufzuheben und damit die Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren
zu ermöglichen.
Hintergrund: Dadurch, dass die Verfahren Gesprächspsychotherapie und systemische
Psychotherapie zwar von den zuständigen Landesbehörden zur vertieften
Psychotherapeuten-Ausbildung zugelassen sind, aber vom G-BA noch nicht in die
Psychotherapie-Richtlinien aufgenommen wurden, kann eine Ausbildung in diesen
Verfahren nicht stattfinden, da das erforderliche Ausbildungspersonal nicht zur
Verfügung stehen kann und die geforderten Ausbildungsfälle nicht von
den Krankenkassen finanziert werden. Dieser Missstand muss unbedingt in einer
Gesetzesreform mit berücksichtigt und behoben werden. Die Argumentation
der BPtK, diese Forderung würde das Gesetzesvorhaben behindern, können
wir nicht nachvollziehen.
Eva Schweitzer-Köhn
Für den Bundesvorstand des VPP
6.4.2011