Mit der geplanten Veränderung der Bedarfsplanung muss die Versorgung
psychisch kranker Menschen verbessert werden, auch wenn hierfür zusätzliche
Mittel notwendig sind. Neben der Orientierung an der Morbidität ist die
zur Verfügung zu stellende Psychotherapiekapazität durch eine kleinräumige
Versorgungsplanung anzupassen.
Denn: Krankenkassenreporte weisen Jahr für Jahr eine Zunahme psychischer
Erkrankungen auf. Dem steht keine ausreichende Zahl an Behandlungsplätzen
gegenüber. Es bestehen deutschlandweit unzumutbare Wartezeiten auf einen
Psychotherapieplatz, auch in Ballungsgebieten, die nach der bisherigen Bedarfsplanung
als überversorgt gelten.
Diese Bedarfsplanung ist anachronistisch. Sie setzt auf der Anzahl an zugelassenen
PsychotherapeutInnen am 31. August 1999 auf und hat den Ist-Zustand zu diesem
Zeitpunkt zum Soll erklärt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zulassungsverfahren
der berechtigten PsychotherapeutInnen noch nicht abgeschlossen. Eine Korrektur
dieser Verhältniszahlen nach epidemiologischen Kriterien ist zwingend geboten.
Berlin, den 20. März 2011
(Diese Resolution wurde einstimmig beschlossen von der turnusgemäßen Frühjahrs-VertreterInnenversammlung des VPP im Jahr 2011.)
21.3.2011