Bundesgesundheitsminister plädiert für Aufschub bei den Kodierrichtlinien.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte am 18.2.2011 Folgendes
mit: Bundesgesundheitsminister Dr. Phillip Rösler hat sich in einem Schreiben
an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband
für eine Verschiebung der Einführungsfrist der so genannten ambulanten
Kodierrichtlinien (AKR) um ein halbes Jahr eingesetzt. Damit würde sich
die Übergangs- und Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2011 verlängern
und nicht, wie von der KBV angekündigt, am 30. Juni 2011 enden.
Dies solle allen beteiligten Partnern die Zeit geben, die Anwendung im Praxisalltag
deutlich zu vereinfachen, was auch vor dem Hintergrund der Vorbereitungen eines
Versorgungsgesetzes sachgerecht sei, so der Minister.
Mit Hilfe der Kodierrichtlinien sollen Diagnosen und Therapien der niedergelassenen Ärzte
künftig genauer erfasst werden, um bei der Honorierung der Ärzte und
Psychotherapeuten den Gesundheitszustand der Patienten umfassender berücksichtigen
zu können. Falsche oder ungenaue Diagnosen wirken sich negativ auf die Honorarentwicklung
aus. Die Richtlinien wurden von der KBV und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gemeinsam
erarbeitet.
Ärzteverbände beklagen jedoch den enormen Bürokratieaufwand, der
mit der Einführung verbunden sei.
21.2.2011