Wir dokumentieren mit freundlicher Erlaubnis einen Artikel von der Homepage der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie e.V. (Quelle www.gwg-ev.org/cms/cms.php?textid=1681):
Neue Chance für die als "neu" bezeichneten Psychotherapieverfahren durch Novellierung des Psychotherapeutengesetztes
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie (DGSF)
und der Systemischen Gesellschaft (SG) hat die GwG im Oktober 2010 die Arbeitsgemeinschaft
der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) auf die Ausbildungsmisere
der "neuen" Psychotherapieverfahren aufmerksam gemacht. Als "neue" Verfahren
gelten Psychotherapieverfahren, die nicht zu den sog. Richtlinienverfahren zählen,
die aber wissenschaftlich anerkannt und zur vertieften Ausbildung (Approbationsausbildung)
zugelassen sind. Wegen der bisher verwehrten sozialrechtlichen Anerkennung und
der Diskrepanz zwischen Berufs- und Sozialrecht kann in den neuen Verfahren nicht
ausgebildet werden. In der letzten Ausgabe von "Gesprächspsychotherapie
und Personzentrierte Beratung", Seite 234, haben wir ausführlich über
diese Problematik berichtet. Die Ausbildungsteilnehmer mit Schwerpunkt Gesprächspsychotherapie
am Institut für Psychotherapie (IfP) der Universität Hamburg sind direkt
von dieser Problematik betroffen. Auch sie haben im Oktober letzten Jahres die
AOLG um Unterstützung gebeten und über ihre ausweglose Ausbildungssituation
berichtet.
Die AOLG hat in ihrer 26. Sitzung am 18./19. November 2010 einen richtungsweisenden
Beschluss gefasst, in dem sie fordert, die Gesprächspsychotherapie und die
Systemische Therapie in die Reform des Psychotherapeutengesetzes einzubeziehen.
In diesem einstimmig gefassten Beschluss bittet die AOLG das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) darum, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzuwirken,
dass er die Gesprächspsychotherapie und die Systemischen Therapie nach deren
berufsrechtlichen Anerkennung für die vertragsärztliche Versorgung
zulässt. Die AOLG erwartet zudem, dass bei der aus ihrer Sicht notwendigen
Reform des Psychotherapeutengesetzes künftig Diskrepanzen zwischen Vertrags-
und Berufsrecht vermieden werden. Damit fordert die AOLG die sozialrechtliche
Anerkennung aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren.
Auf der Basis dieser hoch erfreulichen Unterstützung durch die Landesgesundheitsbehörden
sucht die GwG weiterhin den Beistand durch die Profession. Zudem führen
wir seitens der GwG weiterhin Gespräche mit Landes- und Bundespolitikern
sowie Vertretern der zuständigen Ministerien und Gremien. Wir wollen darauf
einwirken, dass die anstehende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes nun
doch zu einer sozialrechtlichen Anerkennung der "neuen" Psychotherapieverfahren
führt. Hierzu kooperieren wir mit Verbänden der systemischen und humanistischen
Psychotherapie.
Bundespsychotherapeutenkammer legt Dr. Rösler Entwürfe zur Novellierung
des Psychotherapeutengesetzes vor
Bisher ist die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes von Seiten des Bundesministeriums
für Gesundheit noch nicht in Angriff genommen worden. Zunächst solle
die Struktur der Psychotherapieausbildung festgelegt werden. Es ist noch völlig
offen, ob die bisherige Struktur der dualen Ausbildung beibehalten wird oder
- wie bei den Ärzten - die Direktausbildung eingeführt wird.
Um die Initiierung des Gesetzgebungsverfahrens zu beschleunigen, reichte die
Bundespsychotherapeutenkammer am 8.12.2010 Entwürfe eines Gesetzes zur Reform
der Psychotherapeutenausbildung und der Approbationsausbildung für Psychotherapeuten
beim Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler ein.
Unsere von der AOLG unterstützte Forderung nach Gleichstellung aller Ausbildungsverfahren
wurde bedauerlicherweise in diesen Entwürfen zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht berücksichtigt. Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) solle dieser
komplexe Sachverhalt frühestens angesprochen werden, wenn die Initiierung
eines Gesetzgebungsverfahrens gelungen sei. Die BPtK werde daher weiter nach
Lösungen für die von uns geschilderte Problematik suchen.
Gestalttherapie stellt Antrag beim Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP)
Der WBP berät nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes die zuständigen
Behörden gutachterlich zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von
einzelnen psychotherapeutischen Verfahren. Am 17. Dezember 2010 haben der Deutsche
Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten (DDGAP e.V.)
und die Deutsche Vereinigung Gestalttherapie (DVG) für die Gestalttherapie
einen fundierten und erfolgversprechenden Antrag auf Begutachtung beim WBP eingereicht.
Somit gibt es Hoffnung, dass wir bald Verstärkung durch ein weiteres "neues" Psychotherapieverfahren
bekommen, welches zudem noch zu den humanistischen Verfahren zählt.
Birgit Wiesemüller, David Reinhaus
17.2.2011