Psychologische Psychotherapeuten auch im Krankenhaus ein Heilberuf
Approbation bisher ohne formale Bedeutung
Was waren wir froh, als wir nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes
1999 mit unserer Approbation endlich die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen
Ausübung der Heilkunde erhielten. Die Psychologen in den Krankenhäusern
atmeten auf und sahen sich durch ihre Approbation auf gleicher Ebene mit den ärztlichen
Kollegen. Für sie kam jedoch die Enttäuschung. Während sich die
Kollegen aus dem ambulanten Sektor in ihrer Tätigkeit zunehmend etablieren
konnten, blieb im stationären Sektor alles beim alten System: Die Approbation
der Psychologen in Krankenhäusern war formal ohne Bedeutung.
Keine tarifliche Differenzierung
Insbesondere in den psychiatrischen Krankenhäusern wurde beobachtet, dass
die dort tätigen Psychotherapeuten sowohl von den Fachärzten für
Psychiatrie und Psychotherapie als auch von den Krankenhausträgern gerne
lediglich als 'Psychologen' benannt wurden. Es gab sogar das Verbot eines Krankenhausträgers,
die Berufsbezeichnung Psychotherapeut bei Unterschriften oder auf Namensschildern
verwenden zu dürfen. Dies wurde immerhin zu Lasten des Trägers gerichtlich
ausgefochten. Weiterhin galt aber: Die Krankenhäuser schätzen die Fachkunde
der Psychotherapeuten, sehen darin aber lediglich eine besondere Qualifikation
von Psychologen, die keine Auswirkungen hat auf eine gesonderte Bezahlung oder
eine besondere Befugnis in der Behandlung. Dem entsprechend werden Psychotherapeuten
tariflich wie Psychologen eingestuft.
Psychologen übten bisher 'Heilhilfsberuf' aus
Ver.di verfolgt zwar das Ziel, im Zusammenhang einer neuen Entgeltordnung für
Psychotherapeuten eine höhere Eingruppierung vorzusehen (in die EG 15, siehe
bdp-vpp.de/meldungen/08/81116_verdi.html),
doch die Arbeitgeber sind seit 2002 nicht zu einer Einigung über eine neue
Entgeltordnung zu bewegen. Deshalb gibt es aus tariflicher Sicht keine Unterscheidung
zwischen Psychologen und Psychotherapeuten. Auch in ihrer Funktion sind Psychotherapeuten
wie Psychologen bisher formal gesehen tätig auf Anweisung und unter Aufsicht
eines Arztes. Im Krankenhaus zählte formal gesehen nur die Approbation eines
Arztes als Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde, während
Psychologen (und damit aus der Sicht der Krankenhausträger auch die Psychotherapeuten)
in der Funktion als Heilhilfsberuf tätig waren.
Neue Tendenzen in den Bundesländern .. Rheinland-Pfalz
Diese Sichtweise sollte sich jetzt sehr deutlich ändern. In Rheinland-Pfalz
wurde ein Landeskrankenhausgesetz verabschiedet, in dem Psychotherapeuten explizit
den Ärzten gleich gestellt werden, an der Liquidation bei Privatbehandlung
beteiligt werden und sogar Abteilungen leiten dürfen. „Die Approbation
der PsychotherapeutInnen wird mit diesem LKG RLP erstmals statusdifferenzierend,
indem es den PP und KJP mehr Kompetenzen als z.B. den PsychologInnen im Krankenhaus
zuordnet.“ (siehe Presseerklärung der Kammer).
Im weiteren wird auch die Psychotherapeutenkammer gleichrangig neben der Ärztekammer
an der Krankenhausplanung beteiligt.
NRW ...
Das Land NRW war diesbezüglich bisher ein Vorreiter. Im Krankenhausgesetzt
NRW war im Bereich der Krankenhausgesetze der Länder erstmals formuliert
worden, dass auch Psychotherapeuten in Krankenhäusern eigenverantwortlich
tätig sein können. Wir haben schon mehrfach auf diese positive Entwicklung
hingewiesen, doch diese als „Kann-Bestimmung“ formulierte Sichtweise
im Gesetz wurde in den Krankenhäusern bisher nicht umgesetzt und hat in
der Praxis kaum zur Veränderung beigetragen. Das KHG-NRW war ein wichtiger
Baustein in der Entwicklung, dem jetzt mit dem LKG-RLP ein weiterer sehr wichtiger
gefolgt ist. In NRW ist die Psychotherapeutenkammer bisher noch nicht an der
Krankenhausplanung beteiligt. Dies erfordert noch weitere Initiativen der Kammer.
Wir berichteten schon über den noch ausstehenden Regelungsbedarf, die anderen
Bausteine (siehe z.B. bdp-vpp.de/meldungen/angestellte/02/20309_regelungsbedarf.shtml).
Baden-Württemberg ...
Auch in den Psychotherapeutenkammern der anderen Länder wird dieses Anliegen
inzwischen intensiv thematisiert. In Baden-Württemberg war es der Kammer
gelungen, zumindest die SPD zu überzeugen. Ihr Abgeordneter argumentierte
bei der Beschlussfassung zum neuen Krankenhausgesetz: „Meine Fraktion hat
in den Ausschussberatungen außerdem beantragt, die Berufsgruppe der
Psychologischen Psychotherapeuten im Gesetz als Berufsgruppe zu berücksichtigen.
In Kliniken und Rehaeinrichtungen erbringen Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eigenständige therapeutische
Leistungen, und durch das Psychotherapeutengesetz wurden die Psychotherapeuten
zu einem eigenständigen Heilberuf mit Approbation. Das Landeskrankenhausgesetz
müsste eigentlich diesem Sachverhalt Rechnung tragen. Leider sind CDU und
FDP/DVP unserem Anliegen nicht gefolgt. Sie haben unseren Änderungsantrag
mit dem Argument abgelehnt, dann müsste man auch jede andere am Krankenhaus
tätige Berufsgruppe berücksichtigen. Diese Argumentation verkennt
bedauerlicherweise den Status der Psychologischen Psychotherapeuten als
einen eigenständigen Heilberuf, der es unseres Erachtens rechtfertigt,
diese Berufsgruppe im Landeskrankenhausgesetz zu berücksichtigen.“ (siehe
Plenarprotokoll 14/32 vom 11.10.2007).
Bremen ...
Analog zu Rheinland-Pfalz ist es inzwischen auch in Bremen gelungen, die Anliegen
der Psychotherapeuten in einem Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz mit
einzubringen. In der Begründung heißt es: „Absatz 2 enthält
eine allgemein gehaltene Regelung über die Leitung des Krankenhauses sowie
die Struktur und medizinische Organisation des Krankenhauses. Hier wird dem Krankenhausträger
entsprechend seiner Organisationshoheit viel Freiraum gelassen. Gleiches gilt
für die Organisation der Disziplinen. Ausdrücklich geregelt wird allerdings,
dass psychotherapeutische Organisationseinheiten auch von Psychotherapeutinnen
oder Psychotherapeuten geleitet werden können. Mit dem Inkrafttreten des
Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999 ist mit den Psychologischen Psychotherapeuten
und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein fünfter Heilberuf
geschaffen worden, dessen Angehörige – ebenso wie Ärzte und Zahnärzte – auf
der Grundlage einer Approbation tätig werden. Derart approbierte Personen
können in psychotherapeutischen Organisationseinheiten in gleicher Weise
wie entsprechend weitergebildete Ärzte Leitungsaufgaben übernehmen.“ (siehe
www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.9957.de)
Hessen ...
Gegenwärtig wird auch in Hessen über ein neues Krankenhausgesetz diskutiert.
Der bisher veröffentlichte Entwurf der Landesregierung entspricht jedoch
noch voll und ganz der alten Sichtweise und sieht alleine in den Ärzten
einen eigenverantwortlich handelnden Heilberuf (siehe Drucksache 18/2750 unter
http://www.hessischer-landtag.de) Die Psychotherapeutenkammer in Hessen hat dem
entsprechend reagiert und Veränderungen vorgeschlagen, die denen in Rheinland-Pfalz
und Bremen ähnlich sind (siehe http://www.ptk-hessen.de/neptun/neptun.php/oktopus/download/724).
Es ist sehr zu wünschen, dass die Psychotherapeutenkammer die notwendige
Resonanz findet. Gleiches gilt auch für Niedersachsen, wo derzeit auch Beratungen über
ein neues Krankenhausgesetz beginnen (siehe http://www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=4967&_psmand=17
).
.... es bewegt sich ...
Während die Psychotherapeuten nach mehr als 11 Jahren des Hoffens auf Veränderung
schon langsam zu resignieren scheinen, bewegt sich offensichtlich doch noch etwas
in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass die Kammern in den übrigen
Bundesländern ebenso erfolgreich sind. Rheinland-Pfalz hat hier einen wichtigen
Anstoß gegeben und zeigt, dass die Aktivitäten der KollegInnen in
den Institutionen und in den PTI Ausschüssen gerade jetzt sehr wichtig sind.
Und es bleibt ebenfalls zu hoffen, dass die Gewerkschaft ver.di sich mit ihrer
Forderung gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen kann, eine neue Entgeltordnung
zu verhandeln, in der dann Psychotherapeuten entsprechend berücksichtigt
werden. So kommt in langer Zeit ein Baustein zum anderen.
Hans-Werner Stecker
7.12.2010