Mit Wirkung zum 18.11.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechend
der gesetzlichen Vorgabe die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte geändert.
Zukünftig ist ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent an der
psychotherapeutischen Versorgung denjenigen Leistungserbringern vorbehalten,
die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen.
Entsprechend werden (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) oder wurden (z.B. in Bayern)
bereits zusätzliche Zulassungen in einzelnen Bundesländern ausgeschrieben.
Bitte achten Sie auf die entsprechenden Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigungen bzw. der Landespsychotherapeutenkammern. Genauere Informationen
finden Sie auf den Seiten der VPP-Landesfachverbände, z.B.unter:
Berlin
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
NRW
Rheinland-Pfalz
2.3.2010