Die Erfolgsmeldung hat alle erfreut: Die Erhöhung der vertragsärztlichen Honorare um 2,5 Milliarden € in 2009 hat auch die PsychotherapeutInnen erreicht: bundeseinheitlich werden sie künftig mit 79,51 € je genehmigungspflichtiger Leistung honoriert, d.h., dass 160 Millionen der 2,5 Milliarden, die die Krankenkassen mehr in die ambulante Versorgung entrichten werden, den PsychotherapeutInnen zugute kommen werden.
Damit halten die PsychotherapeutInnen, so VPP-Bundesvorstandsmitglied Uschi Gersch, in etwa den Anteil an der Gesamtvergütung, den sie bisher auch hatten. Sie sind damit gleichberechtigt mit den anderen Arztgruppen an der Erhöhung beteiligt worden. Und sie wurden „erstmals im System ernst genommen“, betont Uschi Gersch als Fazit einer detaillierten Stellungnahme, wie das Ergebnis der Honorarverhandlungen im Hinblick auf die nächsten Jahre zu bewerten ist.
Die Stellungnahme im Mitgliederbereich wird aktuell ergänzt, sobald in den Ländern oder auf Bundesebene neue Entscheidungen bekannt werden.
8.9.2008