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OVG-Beschluss zur Systemischen Therapie

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Anfang August ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2006 zur Zulassung der Systemischen Therapie für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestätigt: Das Land ist verpflichtet, Ausbildungsstätten mit vertiefter Ausbildung in Systemischer Therapie/ Familientherapie staatlich anzuerkennen, unabhängig von einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie.

29.8.2008

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