Am 2. Juli veröffentlichte die Ärztezeitung einen Artikel zum zehnjährigen „Jubiläum“ des Psychotherapeutengesetzes (24.06.1998!). Die im Artikel vertretenen Ansichten, v.a. der Kollegen der DPtV, entsprechen in Teilen nicht der Meinung des VPP im BDP. Deshalb hat der VPP am 9.7. einen Leserbrief folgenden Wortlauts an die Redaktion der Ärztezeitung gesandt:
„Bedarfsplanung: Die beschriebene Verteilung der PsychotherapeutInnen in Ballungsgebieten ist der Bedarfsfestlegung zum 01.08.1999 zu verdanken. Die Zahl der bis dahin bedarfsunabhängig Zugelassenen bestimmte den Bedarf und nicht die tatsächliche Erkrankungsrate der Versicherten. Dass mit Sperrung und Festlegung keine Steuerung der Versorgung mehr möglich war, ist Folge dieser Bedarfsplanung und nicht der des Gesetzes oder der örtlichen (Freizeit-) Vorlieben der PsychotherapeutInnen.
Dass die psychische Morbidität heute häufiger als früher festgestellt wird, ist u.a. auch den PsychotherapeutInnen zu verdanken. Sie haben - neben den ärztlichen KollegInnen - das Wissen um Diagnostik und Behandlung in die ambulante Versorgung eingebracht. Was bekannt ist, wird auch erkannt. Darin unterscheiden sich seelische Erkrankungen nicht von körperlichen.
900 Millionen Euro - Fehlallokation?
900 Millionen für Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen:
Diese Zahl relativiert sich angesichts der tatsächlich Erkrankten, die
mit dieser Summe eben nicht behandelt werden können: wenn 22 % aller
ArbeitnehmerInnen (39 Millionen in 2006) einmal jährlich eine entsprechende
Diagnose erhalten, „kostet“ deren Behandlung durchschnittlich
ca. 18 Euro oder 13 Minuten Gespräch. Das sind 0,36 % aller Gesundheitsausgaben.
Ein eklatantes Beispiel von Fehl- und Unterversorgung auch in den angeblich
so überversorgten Gebieten wie Heidelberg.
Dass PsychotherapeutInnen dem täglichen Druck ausgesetzt sind, PatientInnen abzuweisen, obwohl diese eindeutig therapiebedürftig sind, aber die Praxis ausgelastet ist, haben Sie leider nicht erwähnt. Schade.
Versorgungs- und Wirksamkeitsforschung
Der psychodynamischen Psychotherapie die Evaluierbarkeit oder Wirksamkeit
abzusprechen, wird auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht
wahrer, auch wenn dieses „Chef“-Meinung sein sollte. Es sei
hier lediglich beispielhaft auf die Untersuchungen von Buchholz und von
Tschuschke et al. verwiesen.
Sie haben nicht erwähnt, dass die von den „Chef“psychologen favorisierte Versorgungsforschung der TK nicht an den Vorlieben und Ängsten von TherapeutInnen scheitert, sondern an den intensiven und vielfältigen Kritikpunkten, die in ungezählten Veranstaltungen und Schriften angeführt wurden. Die Auseinandersetzung zwischen psychodynamischen und kognitiv-behavioralen Verfahren wird Funktionäre weiter beschäftigen, in der Praxis ist sie längst überholt. Denn - zugegeben sehr überspitzt -: sie werden dann, wenn Sie einen Läufer trainieren, für seinen Trainingsgewinn in Zeiteinheiten oder in Lebensqualität immer unterschiedliche Messinstrumente verwenden.
Zum Schluss: Meinen Glückwunsch an Herrn Dieter Best, der - von der Psychologenschaft unbemerkt - zu deren Chef aufgestiegen ist. Bislang waren wir nur informiert, dass er der Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) ist, die nach eigenem Bekunden 7000 Mitglieder hat und damit nur etwas mehr als 20 % der Mitglieder aller Psychotherapeutenkammern vertritt. Sie vertritt ausdrücklich nicht die etwa 30.000 PsychologInnen, die nicht approbiert sind.“
Uschi Gersch
Mitglied im Vorstand des VPP im BDP
18.7.2008