Die „Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation“ (KTL) ist vor kurzem in vollständig überarbeiteter 5. Auflage (KTL 2007) veröffentlicht worden. Darin wurden Mängel der bisherigen Fassung weitgehend behoben. So gibt es nun auch wieder ein Kapitel „Klinische Psychologie, Neuropsychologie“ und es erfolgte eine bedeutsame Anpassung an das Psychotherapeutengesetz.
Die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) dient der Abbildung, Bewertung und Sicherung der Prozessqualität der medizinischen Rehabilitation. Mit der 5., vollständig überarbeiteten Auflage der KTL liegt ein aktuelles, umfassendes, für die Rehabilitationsmedizin repräsentatives therapeutisches Leistungsverzeichnis vor, das eine inhaltliche Definition der einzelnen Leistungseinheiten und eine Festlegung von Mindestanforderungen der therapeutischen Leistungserbringung enthält. Die KTL gilt gleichermaßen für alle Bereiche der medizinischen Rehabilitation: Sie ist sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Rehabilitation anzuwenden. Die Leistungserbringung bei erwachsenen Rehabilitanden ist ebenso Gegenstand der KTL wie die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen. Die KTL-Dokumentation erfolgt verbindlich für alle Rentenversicherungsträger.
Die für jeden Dokumentations-Code in der KTL aufgeführten Qualitätsmerkmale der Leistungserbringung stellen Mindestanforderungen für die in der medizinischen Rehabilitation relevanten therapeutischen Leistungseinheiten dar. Sie werden als verbindlich vorausgesetzt, wenn die Leistung in einer Reha-Einrichtung erbracht und dokumentiert wird. Grundsätzlich gilt, dass diese Leistungen nur in Reha-Einrichtungen erbracht werden dürfen, die in der Lage sind, die für die einzelnen Leistungseinheiten festgelegten Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Die Qualitätsmerkmale stellen einen verbindlichen Rahmen für die Leistungserbringung der zu dokumentierenden therapeutischen Leistungen dar. Die Rentenversicherungsträger erwarten eine bestimmte Qualifikation der ausübenden Berufsgruppen mit anerkannter Tätigkeits- und Ausbildungsbeschreibung.
Im Kapitel „Psychotherapie“ wird dies konkret umgesetzt, indem auf die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes Bezug genommen wird. Es wird ausdrücklich formuliert: Psychotherapeutische Leistungen, die in diesem Kapitel aufgeführt werden, unterliegen dem Psychotherapeutengesetz. Sie dürfen nur von entsprechend qualifizierten Psychotherapeuten ausgeführt werden. Unter die Berufsbezeichnung des Psychotherapeuten fallen sowohl ärztliche, psychologische sowie Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten. „Ärzte bzw. Diplompsychologen in fortgeschrittener psychotherapeutischer Aus-/Weiterbildung können ebenfalls psychotherapeutische Leistungen erbringen, sofern sie hier unter regelmäßiger qualifizierter Supervision stehen.“ heißt es in Kapitel G.
In allen Fachgebieten der medizinischen Rehabilitation werden psychologische Leistungen erbracht, die nicht im engeren Sinne als Psychotherapie zu bezeichnen sind. Die psychotherapeutische Tätigkeit der Psychologischen Psychotherapeuten im Sinne des PsychThG wird in den KTL deutlich abgegrenzt von den psychologischen Leistungen im weiteren Sinne, die in der Regel von Diplom-Psychologen erbracht werden. Hierzu zählen die unter Kapitel F gefassten klinischpsychologischen, neuropsychologischen und künstlerischen Therapieleistungen, die in der Regel der Behandlung von psychischen Beeinträchtigungen (z. B. Unruhe, Ängste, Trauer, Schmerzen, Schlafstörungen, emotionale und kognitive Teilleistungsstörungen) dienen, welche das Erleben und Verhalten der Rehabilitanden beeinflussen. Die therapeutischen Interventionen im Kapitel „Klinische Psychologie, Neuropsychologie“ zielen dementsprechend auf einen gesundheitsförderlichen Umgang mit krankheitsbegleitenden Emotionen und Kognitionen, eine gesundheitsförderliche Verhaltensänderung und den Abbau kognitiver und emotionaler Teilleistungsstörungen ab.
Außerdem wurde bei der KTL-Überarbeitung die grundsätzliche Unterscheidung zwischen psychodynamischer und verhaltenstherapeutischer Einzel- und Gruppenpsychotherapie ergänzt um die Differenzierung zwischen störungs- und problemspezifisch bzw. störungsunspezifisch ausgerichteten Gruppen.
Die KTL 2007 steht hier zum Download bereit.
19.12.2006