„Stand und Perspektiven der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland“ lautete das Thema einer Fachtagung, die am 29.11. auf Einladung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Berlin stattfand. Damit wurde ein Bereich der Gesundheitsversorgung in den Blickpunkt gerückt, der gewöhnlich nicht im Mittelpunkt gesundheitspolitischer Debatten steht. Die Initiative und Vorbereitung dieser Tagung erfolgte durch die Fachkommission PP/KJP von Ver.di.
Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde der Beitrag der Psychotherapie zur gesundheitlichen Versorgung und hier insbesondere der Beitrag der nach dem Psychotherapeutengesetz ausgebildeten Berufe, Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (PPT/KJP), betrachtet und diskutiert. Es ist geplant, die Beiträge in einer gesonderten Broschüre zu veröffentlichen.
Hier nur einige Stichpunkte:
Ellen Plaschke als Mitglied des Bundesvorstands von Ver.di betonte einleitend,
dass in der gegenwärtigen Gesundheitspolitik die psychotherapeutische
Versorgung von Patienten gar keine Beachtung finde. Sie zitierte aus dem Gesundheitsbericht
der Bundesregierung, wo darauf hingewiesen wird, dass die Bedeutung psychischer
Erkrankungen wegen des Mangels an verlässlichen Zahlen bisher unterschätzt
wurde. Dies sei insbesondere am Beispiel der Depression zu erkennen: Sehr viele
Menschen leiden an einer depressiven Störung, die Gefährlichkeit
dieser Störung komme in der Suizidrate zum Ausdruck. Gerade in der fachlichen
Diskussion um die Behandlungsleitlinien der Depression komme der Psychotherapie
eine große Bedeutung zu.
Stationäre Reha: Therapieerfolg leidet unter sinkenden Verweildauern
Patienten, die heute in eine stationäre Reha-Behandlung kommen, seien deutlich
kränker als früher, betonte Prof. Dr. Manfred Zielke, Universität
Mannheim. In diesem Zusammenhang habe auch die Häufigkeit des Medikamentenabusus
zugenommen. Zielke konnte nachweisen, dass sich das Ergebnis der Behandlung
durch die sinkenden Verweildauern verschlechtere. Seine Forderung: Behandlungskorridore
für spezielle Fallgruppen mit gesonderter Finanzierung und Verweildauer,
die u.a. differenzieren nach Störungsbild, Chronifizierung und Alter der
Patienten.
Ein Beispiel ergänzte Prof. Dr. Harald Rau, Zieglersche Anstalten, Wilhelmsdorf, der sich insbesondere mit der Pharmakotherapie und der Wirkung von Kombinationsbehandlungen auseinandersetzte. Er konnte belegen, dass die Wirkung von Antidepressiva nicht wesentlich über der von Plazebo liege. Insbesondere in der psychotherapeutischen Behandlung von Depressionen mindere die Gabe von Antidepressiva den langfristigen Erfolg. Dies führte er u.a. darauf zurück, dass Patienten mit Medikation die Erfolge eher auf die Wirkung der Arznei zurückführten und ihre eigenen Bemühungen in der Therapie als weniger wirksam ansehen (wir berichteten bereits darüber, siehe Antidepressiva-Artikel)
Spezifische Qualifikation für Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern
Die Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern erfordere spezifische
Qualifikationen, die in der Ausbildung oft nicht vermittelt würden, erklärte
Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
Dies sei insbesondere der Umgang mit den Strukturen in einem Krankenhaus und
dem speziellen Setting der Behandlung auf einer Station in einem multiprofessionellen
Team, der Konzeptgestaltung, der Gesundheitsökonomie, der Begutachtung.
Er sprach hier von der Notwendigkeit einer postgradualen Qualifikation, die
z.B. durch eine Veränderung der Inhalte in der Ausbildung zum Psychotherapeuten
erfolgen könnte.
In der von Prof. Dr. Arno Deister geleiteten psychiatrischen Klinik in Itzehoe besetzt ein leitender Psychologe/Psychotherapeut eine Oberarztstelle mit entsprechender Vergütung. Dieses könne ein Modell sein, dass auch in die Psychiatrie-Personalverordnung aufgenommen werden sollte. Hier seien in einigen Bereichen Psychologen bzw. Psychotherapeuten noch gar nicht repräsentiert. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, eine Novellierung der Psych-PV zu entwerfen, in der u.a. auch den Psychotherapeuten ein angemessener Platz eingeräumt werden könnte.
Grundsätzlich sprach sich Prof. Dr. Jürgen Kriz, Universität Osnabrück, für eine Psychotherapie aus, die sich nicht nur an die vorgegebenen Richtlinienverfahren halte. Dies sei insbesondere im stationären Rahmen notwendig. Er setzte sich eingehend mit der aktuellen Entscheidung des G-BA bezüglich der Gesprächspsychotherapie auseinander. Die Einschränkung der Psychotherapie hinsichtlich ihrer Wirkung auf nur zwei Verfahren sei einzigartig und entspreche nicht dem internationalen Standard. Er betonte im weiteren, dass Psychotherapie Kosten spare, da Patienten weniger krank würden. Ein entscheidendes Kriterium der Wirksamkeit von Psychotherapie sei dabei die Passung zwischen Therapeut, seinem Konzept und dem Patienten und seiner Störung. Dies ließe sich auch übertragen auf eine notwendige Passung zum Behandlungskonzept einer stationären Behandlung.
Hans Werner Stecker
VPP-Vorstandsmitglied
5.12.2006