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Auch das Bundessozialgericht will bei GBA-Richtlinien mitreden

Wer kontrolliert den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)? "Wir", meinen die Beamten des Gesundheitsministeriums. Das Ministerium liegt deshalb mit dem GBA bereits im Clinch. Gerichte sollen nun klären, ob das Ministerium bei den Entscheidungen des Ausschusses inhaltlich mitredet.

Genau das wollen nun offenbar auch die obersten Sozialrichter. Dr. Klaus Engelmann, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BGS), hat auf einer Fachtagung in Bremen jedenfalls angekündigt, es gebe Anzeichen, daß die Richtlinien des gab "weitergehend als bisher" kontrolliert würden.

Was in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wird, das entscheidet der GBA, der entsprechende Richtlinien erlässt. Eingang in den Katalog erhält nur, was nach seiner Ansicht medizinisch von Nutzen, notwendig und wirtschaftlich ist. Alles andere dürfen die Kassen nicht zahlen. Das ergibt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß Paragraph 12 des Sozialgesetzbuchs V.

Julia Kästner

29.3.0606

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