Wichtiges Thema: Diagnosenverschlüsselung
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2004 ist
die Verschlüsselung der Diagnosen nach der ICD-10 GM im SGB V gesetzlich
vorgeschrieben.
Zusätzlich könnte eine zukünftige Honorierung nach morbiditätsorientierten
Regelleistungsvolumina (RLV) in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein. Diese
sind jetzt für 2008 geplant, sofern nicht doch noch feste Preise für
Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vereinbart werden können
(siehe Gespräch des VPP-Bundesvorstands mit Dr. Andreas Köhler, KBV).
Die Morbi-RLV machen umfassende und differenzierte Diagnosen notwendig und
zwar möglicherweise schon jetzt, weil wir noch nicht wissen, auf welcher
Grundlage die RLV berechnet werden werden.Man denke an die Individualbudgets
(Ibs) in Berlin, die auf der Grundlage des Umsatzes von 2002 berechnet wurden,
als noch keiner etwas von zukünftigen IBs ahnte! Die Diagnosen müssen
abbilden, welche Krankheiten von unserer Fachgruppe tatsächlich behandelt
werden.
Dabei ist es uns weiterhin wichtig, den Datenschutz der Patientinnen und Patienten
zu beachten und sie nicht mit unsicheren Diagnosen zu stigmatisieren.
Deshalb sollten wir PsychotherapeutInnen uns jetzt intensiver mit dem Thema
der Diagnosenverschlüsselung befassen. Dazu bietet die Deutsche Psychologen-Akademie
(DPA) am 12.5.2006 ein Seminar in Berlin an: http://www.dpa-bdp.de/veranstaltungen__.html
Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im BDP
3.3.2006