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LFV Hamburg

Veranstaltung der Integrativen Liste Psychotherapie „Die neuen Onlinedienste der KVH-Nutzen auch für PsychotherapeutInnen“

Am 28.2.11 informierte Frau Petra Schulte, Leiterin des Bereichs Information und Beratung der KVH, auf Einladung der Integrativen Liste in einem Vortrag über die ab 1. Quartal 2011 erforderliche Online-Übertragung unserer Abrechnungsdaten. Viele, teils sehr spezielle Zwischenfragen der ca. 100 ZuhörerInnen wurden beantwortet, so dass die meisten mit einem deutlichen Informationsgewinn nach Haus gegangen sein dürften. Im Einzelnen erscheinen mir folgende Aspekte wichtig:

1. Das KV-Safenet wird in Zukunft eine wichtige Rolle auch für PsychotherapeutInnen spielen (spätestens wenn ab ca. 2012 oder 2013 der vorgeschrieben Online-Stammdatenabgleich kommen wird). Zur Zeit bringt eine Anbindung aufgrund der monatlich anfallenden Kosten von 30-80 € nur einen Gewinn für größere Praxen, die über ein PC-Praxisnetz verfügen. Wer sich anschließen lässt und den Investitionszuschuss kassieren will, muss sich bis zum 30.3. am Safenet erstmals angemeldet haben.
2. Für die typische Einzelpraxis mit einem PC, der ans Internet angebunden ist, reicht die Anbindung über KV-Webnet (Identifikation mit Nutzername und Passwort) zunächst völlig aus.
3. Empfehlenswert ist ein zweiter Praxisrechner, auf dem ohne Internetanbindung die Praxisverwaltung erfolgt. Die verschlüsselte Abrechnungsdatei kann von einem beliebigen anderen Rechner an die KV übertragen werden. Wer denselben Rechner für Praxisverwaltung und Internetanbindung (Emails, Web) benutzt, ist für die Absicherung seines PC selbst verantwortlich und muss ein aktuelles Virenschutzprogramm, eine Firewall und die neuesten Softwareupdates sämtlicher verwendeter Anwendungen und des Betriebssystems verwenden.
4. Die Signaturkarte bringt zur Zeit ebenfalls nur geringe Vorteile gegenüber der einfachen Anmeldung mit Nutzername und Passwort (Ich muss mir dann kein Passwort merken). Anstelle der Signaturkarte kann auch ein neuer elektronisch lesbarer Personalausweis verwendet werden, wenn dabei die qualifizierte elektronische Signatur beantragt/eingeschaltet ist.
5. Theoretisch kann die erstellte CD-Rom mit der Abrechnungsdatei auch auf einem PC in der KV eingelesen werden. Hierzu ist aber auch die vorherige Freischaltung des von der KV erteilten Passwortes (Zurückschicken der Empfangsbestätigung) erforderlich und es muss vermutlich eine lange Wartezeit eingeplant werden. Deshalb bittet die KV darum, lieber die Daten von einem häuslichen oder Praxis-PC einzulesen, telefonische Schritt-für-Schritt-Anleitung wird von der KVH hierbei angeboten.
6. Die Erklärung zur Abrechnung wird wie bisher unterschrieben und mit den Anerkennungsbescheiden in Papierform an die KV gesandt. Der Zeitraum für die Übermittlung der Abrechnungsdatei wird durch die Einführung der Onlineabrechnung wesentlich verlängert und wird zukünftig ca. 6 Wochen betragen.
7. Eventuell denkbare Mehrwertdienste im KV-Safenet über die jetzt schon möglichen hinaus (sicheres Emailsystem, Formulardienste etc.) sollen mit den einzelnen „Arztgruppen“ entwickelt werden. Hierzu sind Vorschläge (über die VertreterInnen in den Beratenden Fachausschüssen) willkommen.
8. Zu den bis 30.9.11 zusätzlich geförderten neuen Lesegeräten für die neue elektronische Gesundheitskarte wird die KV in einem ausführlichen Infopaket alle Mitglieder in den nächsten Wochen informieren.

Claus Gieseke, psychotherapeutisches Mitglied der Vertreterversammlung der KVH

8.3.2011