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LFV Berlin

Umsetzung der KJP-Mindestquote: 81 neue Zulassungen in Berlin geplant

Die Psychotherapeutenkammer Berlin teilt am 18.2.10 mit: Mit Wirkung zum 18.11.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte geändert. Zukünftig ist ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent an der psychotherapeutischen Versorgung denjenigen Leistungserbringern vorbehalten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen.

Nach Auskunft der KV Berlin werden für Berlin 81 zusätzliche Zulassungen ausgeschrieben werden. Interessierte Psychotherapeuten werden zeitnah entscheiden müssen, ob sie sich auf einen freien Sitz bewerben. Alle Informationen rund um die neuen Niederlassungsmöglichkeiten gibt Ihnen die KV Berlin und werden Sie in der März-Ausgabe des KV-Blatts finden.

www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/show/3351729.html

20.2.2010