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VPP-Newsletter Dezember 2009 / Januar 2010
AVP-Symposium am 27.3.2010 in Berlin
Die AVP lädt am 27.3.2010 zu einem Symposium "Psychotherapie - Einblicke
und Ausblicke" nach Berlin ein. Die AVP ist ein Zusammenschluss von psychotherapeutischen
Ausbildungsinstituten und dem VPP. Ihr gehören staatlich anerkannte Ausbildungsinstitute
(PP und KJP) an, bzw. Institute, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium
der Anerkennung befinden, und der VPP als berufspolitischer Vertretung von Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA). Das Symposium soll der Stärkung
des zugrundeliegenden Therapie- und Menschenverständnisses dienen und die
Diskussion in der Profession fördern. Ziel ist nicht das sattsam bekannte
Aufzeigen von Gegensätzen und Kontroversen sondern das Erschließen
aller Ressourcen, die die verschiedenen therapeutischen Richtungen für
eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Psychotherapie bereitstellen können.
Für die Veranstaltung sind Fortbildungspunkte bei der Psychotherapeutenkammer
Berlin beantragt. Die Institute der AVP rechnen die Teilnahme auf die freie
Spitze an. Programm und Anmeldeformular s.:
Artikel
BERUFSPOLITIK AKTUELL
Hessische Psychotherapeutenverbände einigen sich auf Mindeststandards
bei Selektivverträgen
Beispielhaft haben sich die großen psychotherapeutischen Berufsverbände
in Hessen zusammengesetzt, um sich über Grundsätze und Mindeststandards
bei Verträgen im rahmen der Neuen versorgungsformen zu verständigen.
Das Ergebnis ist ein berufspolitisch bedeutsames Konsensuspapier, dem der VPP
sich anschließt.
Systemische Psychotherapie am Institut Rhein-Eifel zugelassen
Die Systemische Psychotherapie ist nunmehr zur staatlich anerkannten Ausbildung
zugelassen: Das Rhein-Eifel-Institut erhielt ab Dezember 2009 als erstes Institut
bundesweit den Zulassungsbescheid zur Ausbildung in der Systemischen Psychotherapie
bei Erwachsenen. Das Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel
ist Mitglied der AVP, der Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP
für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung.
Artikel
Neues Finanzierungsmodell für die Psychiatrie seit 1.1.2010
In psychiatrischen Kliniken wird die Approbation von Diplom-Psychologen keine
Bedeutung haben, da die Behandlung künftig ausschließlich von Fachärzten
geleitet werden soll. In den neuen OPS (Operationen- und Prozeduren-Schlüssel)
2010 heißt es: Gesonderte Leistungen der Behandlung werden nur noch dann
von den Kassen vergütet, wenn die "therapiezielorientierte Behandlung
durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes" erfolgt
(OPS 9-60 - 9-65). Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht
werden wie z.B. Psychotherapeuten in Ausbildung (PiP, PiA), werden bei der
Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt. Dies gilt in gleicher
Weise für Ärzte in Weiterbildung, die in diesem Zusammenhang nicht
gesondert genannt werden. Nach den Vorgaben des
§ 17 d KHG soll der OPS ab dem 1.1.2010 in den Kliniken erprobt werden.
Während der Erprobungsphase sollen Daten erhoben werden, die der Weiterentwicklung
und Optimierung des Finanzierungsmodells dienen sollen. Ein ausführlicher
Kommentar von Hans Werner Stecker, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP,
ist nachzulesen unter:
Artikel
ZI-Längsschnittuntersuchung ab Mitte Februar
Zur Analyse der Kosten- und Leistungsstruktur von Arztpraxen startet das
Zentralinstitut für die kassenärztliche Vereinigung (ZI) Mitte Februar
eine großangelegte Befragung. Mehrere tausend Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten erhalten dann Post vom ZI mit der Bitte, schriftlich
Angaben zu ihren Investitions- und Betriebskosten der Jahre 2006, 2007 und
2008 zu machen. Die angeschriebenen Praxen werden im Rahmen einer Zufallsstichprobe
ausgewählt. Die Ergebnisse will die KBV bei künftigen Honorarverhandlungen
nutzen. Eine detaillierte Information für Psychotherapeuten wird Anfang
Februar vorliegen. Sollten Sie in der Stichprobe sein und angeschrieben werden,
wenden Sie sich an Ihren Landesfachverband oder den Bundesvorstand für
nähere Informationen.
PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG
PIA auf Augenhöhe
Die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) sind zurzeit sehr im Fokus. Das
liegt zum einen an der laufenden Diskussion um die Ausbildungsreform, zum anderen
sind sie auch beim Thema Praxisverkäufe unmittelbar betroffen. In der
Anfang Februar erscheinenden Ausgabe von "Report Psychologie" erläutert
Heinrich Bertram als Bundesvorsitzender des VPP im BDP in seinem Editorial,
dass die PiA-Vertretung des VPP, die derzeit aus fünf sehr engagierten,
aktiven Kolleginnen und Kollegen besteht, in alle Diskussionen und Entscheidungen,
die die PiA betreffen, direkt und von Beginn an eingebunden wird. In der Vertreterversammlung
des VPP sind die PiA den Landesfachverbänden gleichgestellt.
Aktuelle PiA-Beiträge
Inhaltlich versuchen die PiA-Vertreter im VPP derzeit, auf den unterschiedlichsten
"Baustellen" ihre Position deutlich zu machen. Aktuell wird in der
Anfang Februar erscheinenden Ausgabe von "Report Psychologie" das
Thema Praxisweitergabe aus PiA-Sicht von Jens Hendrik Maier dargelegt. Es folgt
im März ein ausführlicher Beitrag von Florian Hänke zur Umsetzung
der "praktischen Tätigkeit" in deutschen Psychiatrien. Außerdem
wird in der Eingangsveranstaltung des Symposiums "Psychotherapie - Einblicke
und Ausblicke", zu dem die AVP am 27. März nach Berlin einlädt,
neben dem Vertreter des VPP und dem Vertreter der Ausbildungsinstitute auch
ein Psychotherapeut in Ausbildung das Thema "Innovative Impulse für
die Psychotherapie mit der AVP" in einem Trialog erörtern.
WEITERE MITTEILUNGEN AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
NRW: Kammervorstand verweigert Beitragsreduzierung
In der zweiten Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW hatte die
VPP-Fraktion u.a. Anträge zu einer sparsamen und gleichzeitig wirtschaftlichen
Mittelverwendung eingebracht und in diesem Zusammenhang eine Beitragssenkung
sowie die Anschaffung einer Immobilie gefordert. Beide Ansinnen fanden
keine Gegenliebe. Genaueres ist auf der VPP-Website unter LFV NRW nachzulesen.
Baden-Württemberg hat gewählt
Bei der Kammerwahl 2009 hat der BDP/VPP über die PP-Liste "Kompetenz
und Vielfalt" zwei Mandate und über die PiA-Liste "Kompetenz
und Vielfalt für PiA" ein Mandat erhalten. Gewählt wurden Elisabeth
Noeske und Ute Steglich (als PP) und Kerstin Lutz (als PiA). Die kompletten
Wahlergebnisse sind unter www.lpk-bw.de veröffentlicht.
Artikel
Berlin: Veranstaltung am 23.2. zu Praxisweitergabe und Praxisübernahme
Der Landesfachverband Berlin lädt am 23. Februar ab 19.30 Uhr zu einer
Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Praxisweitergabe und Praxisübernahme,
hälftige Versorgungsaufträge und Jobsharing ein. Eingeladen sind alle
KV-zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten, alle PiAs und alle Interessierten.
Artikel
AUSBLICK
Neue Rubrik in "Report Psychologie": Mehrere Kollegen in einer
Zulassung
Uschi Gersch, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP, hat es sich zur
Aufgabe gemacht, in mehreren aufeinander folgenden Ausgaben der Rubrik Psychotherapie
in "Report Psychologie" in Stichworten die unterschiedlichen Möglichkeiten
darzulegen, zu mehreren Kolleginnen und Kollegen in einer Zulassung zu arbeiten.
Folgende Themen hat sie in diesem Rahmen bereits bearbeitet:
Report 01/2010: Anstellung in einer ambulanten psychotherapeutischen Praxis
Report 02/2010: Praxis - Hälftige Zulassungen
Report 03/2010: Jobsharing
(Mitgliederbereich)
Zurzeit heiß diskutiert: Kostenerstattung nach SGB V 13,2
Weshalb der VPP im BDP die Kostenerstattungsregelung nach SGB V, § 13,2,
kritisch sieht, das ist in der Februar-Ausgabe der Mitgliederzeitschrift "VPP
aktuell" in einem Beitrag von Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende
Vorsitzende des VPP im BDP, nachzulesen. Dabei geht es nicht um die vom VPP
bei Unterversorgung als notwendig erachtete Kostenerstattung nach § 13,3,
sondern um die von einigen
Ärzteverbänden und Teilen der Politik geforderte Kostenerstattung
nach § 13,2: Hier können gesetzlich Krankenversicherte ihre gesamte
Krankenversorgung von der Sachleistung auf Kostenerstattung umstellen. Eine
Einschränkung auf ärztliche Versorgung (da gehört die Psychotherapie
dazu, kann also nicht gesondert und allein umgestellt werden!), die zahnärztliche
Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist
möglich. Die Versicherten müssen die Krankenkasse vor Inanspruchnahme
der Leistung davon in Kenntnis setzen und sind daran ein Jahr lang gebunden.
In "Report Psychologie", 03/2010, wird der Bundesvorsitzende des
VPP im BDP, Heinrich Bertram, eine differenzierte Erklärung abgeben, die
neben der Kostenerstattung nach § 13,2 und 13,3 auch das ebenfalls heiß diskutierte
Thema Genossenschaftsgründungen zum Gegenstand hat.
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
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