











|
VPP-Newsletter November 2008
BERUFSPOLITIK AKTUELL
Gesetzentwurf KHRG: VPP benennt Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische
Tätigkeit im Krankenhaus
Die Bundesregierung hat am 24. September einen Gesetzentwurf zum ordnungspolitischen
Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 beschlossen und dem Bundesrat
zur Stellungnahme übergeben. Am 26.9.08 wurde der Gesetzentwurf in den
Bundestag eingebracht. Mit dem nun geplanten Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
(KHRG) ist eine Reihe von Neuregelungen verbunden, von denen auch die Tätigkeit
von Psychotherapeuten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken betroffen
sein wird, die bisher ausgenommen waren aus dem DRG-Fallpauschalensystem
für die somatischen Krankenhäuser. Deshalb verdeutlicht Hans-Werner
Stecker, Mitglied im Bundesvorstand des VPP im BDP, in einer aktuellen Stellungnahme,
unter welchen Voraussetzungen eine für den Patienten erfolgversprechende
stationäre Psychotherapie überhaupt erst möglich ist.
Artikel
Erweiterter Bewertungsausschuss: Genehmigte Psychotherapie wird 2009
mit 81,03 EUR honoriert
Die Korrektur des Psychotherapie-Honorars war erwogen worden, weil mit den
Ende August verhandelten 79,50 € pro genehmigter Therapiesitzung das
Ziel, mindestens das Vergütungsniveau von Westfalen-Lippe 2008 (Orientierung
am best price in der BRD!) zu erreichen, nicht verwirklicht worden war. Ergebnis
der letzten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses: Die genehmigte
Psychotherapie wird 2009 mit 81,03 € honoriert. Außerdem musste
der Orientierungspunktwert aufgrund der niedrigeren Grundlohnsummensteigerung,
die Teil der Berechnung des OPW ist, gesenkt werden auf 3,5001 Cent. Das
trifft die Psychotherapeuten bei den nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen:
z.B. prob. Sitzung 61,43 €. Weitere Korrekturen waren nötig geworden,
weil vier KVen (Baden-Württemberg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und
Rheinland-Pfalz) bei der Verteilung der Gesamtsumme von ca. 2,5 Milliarden € zusätzlichen
Honorars durch die bisherigen Berechnungen benachteiligt worden waren. Sie
erhalten im Zuge der Honorarreform 2009 mehr Geld als Ende August beschlossen
worden war. Das alles gilt nach wie vor nur für das Jahr 2009, betont
Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP.
Artikel
WEITERE NACHRICHTEN
Die 68-Jahres-Altersgrenze fällt rückwirkend zum 1.10.2008
Die Altersgrenze für Vertragsärzte und -psychotherapeuten (bisher:
68 Jahre) ist, wie erwartet, zum 1.1.2009 gestrichen worden (wir berichteten).
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober in dritter Lesung das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-OrgWG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses
vom 15.10.2008 verabschiedet. Psychotherapeuten, die in diesem Jahr ihren
68. Geburtstag feiern, können die Übergangsregelung (rückwirkend
zum 1.10.2008) in Anspruch nehmen, sofern die Nachbesetzung der Praxis noch
nicht abgeschlossen ist.
Artikel
Halber Vertragsarztsitz kann ausgeschrieben werden
Im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) ist auch eine Unklarheit
beseitigt worden, die seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes
(VändG) bestanden hat. Bisher war strittig, ob auch hälftige Vertragsarztsitze
ausgeschrieben werden können. Insbesondere die KBV und die KVen hatten
sich dagegen ausgesprochen. Nun aber wurde in § 103 Abs.4 SGB V (Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen) folgender Satz 2 eingefügt: "Satz 1 gilt
auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der
Zulassung." Damit ist klargestellt, dass der halbe Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet
sind, auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung
der Zulassung ausgeschrieben werden muss. Siehe auch Kommentar von Uschi
Gersch, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP:
Artikel
ICD-10-GM 2009: DIMDI veröffentlicht die endgültige Fassung
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) hat kürzlich die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version
2009 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme,
German Modification) auf seinen Internetseiten veröffentlicht. In die
neue Version flossen über 60 Vorschläge aus Fachgesellschaften
und von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken ein.
Die Klassifikation bildet die Basis für das pauschalierende Vergütungssystem
G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Im neuen ICD-10-GM 2009 sind für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten insbesondere die Änderungen
in Kapitel F interessant. Diese - z.B. zur Anhaltenden Schmerzstörung
- finden sich in der Aktualisierungsliste auf den Seiten 8 und 9. Referenzausgaben
und Aktualisierungsliste zur ICD-10-GM 2009 werden vom DIMDI als kostenfreie
PDF-Dateien im Downloadcenter zur Verfügung gestellt.
Artikel
"VPP aktuell" informiert niedergelassene, angestellte
und in Ausbildung befindliche Psychotherapeuten
Anfang November ist die dritte Ausgabe von "VPP aktuell" erschienen.
Der VPP gibt darin u.a. einen Überblick über die Psychotherapeutenhonorare
ab 2009, setzt sich mit dem Strukturvertrag zwischen TK und KV Schleswig-Holstein
auseinander, benennt anlässlich des Gesetzesentwurfes KHRG Rahmenbedingungen
für die psychotherapeutische Tätigkeit im Krankenhaus, skizziert
die Zukunft der Psychotherapieausbildung und stellt das Netzwerk "Psychologische
Gesundheitsversorgung" in NRW vor. Im Mitgliederbereich der VPP-Homepage
stehen die bisherigen Ausgaben von "VPP aktuell" als pdf-Dateien
zur Verfügung.
Artikel
LANDESFACHVERBÄNDE
LFV Berlin: Einladung zur Mitgliederversammlung am 3.12.2008
Der kommissarische Vorstand des VPP-Landesfachverband Berlin lädt am
Mittwoch, den 3. Dezember 2008, zu seiner jährlichen Mitgliederversammlung
in die Glinkastr. 5-7, Raum 408, Berlin-Mitte, ein. Es wird ab 19.30 Uhr
um drei thematische Schwerpunkte gehen: die KV-Honorare 2009ff., die bevorstehende
Wahl zur Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer im Juni 2009
und darum, einen neuen Vorstand für den Landesfachverband Berlin zu
wählen.
Artikel
AUSBLICK
Neue Quote von 20 Prozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde eine 20prozentige
Mindestquote für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen.
Eingefügt wurde diese Quote für Behandler, die ausschließlich
Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Neben den Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten dürften das auch Psychologische Psychotherapeuten
mit einer § 6 PT-V entsprechenden Zusatzqualifikation für die Behandlung
von Kindern und Jugendlichen sein, wenn sie bei Beantragung der Zulassung
auf die Abrechnung der Behandlung von Erwachsenen verzichten. Es dürften
zudem auch solche Ärzte erfasst sein, die in § 11 der Bedarfsplanungs-Richtlinie
aufgeführt sind, wenn sie ausschließlich Kinder und Jugendliche
psychotherapeutisch betreuen. Genaueres ist dazu in Kürze in einem Kommentar
auf der VPP-Homepage nachzulesen.
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90), E-Mail: info@vpp.org
|
|