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Psychische Erkrankungen sind die neuen Volkskrankheiten
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(VPP) nimmt Stellung zum aktuellen Gesundheitssurvey des Robert-Koch-Institutes
und dem Vorwurf der ‚Selbstbezogenheit‘ gegenüber den Psychotherapeuten
von Professor Hans-Ulrich Wittchen im FOCUS Magazin (25/2012).
Eine aktuelle Studie des Robert-Koch-Instituts (Studie zur Gesundheit Erwachsener
in Deutschland" (DEGS)) zeigt, dass jeder vierte Mann
und jede dritte Frau unter einer psychischen Erkrankung leidet. Am häufigsten
sind dabei depressive Erkrankungen und Angststörungen vertreten.
Die Daten zur psychischen Gesundheit wurden mit einem Fragebogen und einem
computergestützten Interview erhoben. 8,1 % der DEGS-Teilnehmenden
berichteten von aktuellen Symptomen einer Depression und 1,5 % der Teilnehmenden
gaben an, dass ein Arzt oder Psychotherapeut bei ihnen in den letzten zwölf
Monaten ein Burn-out-Syndrom festgestellt hat. Das Thema psychische Gesundheit
wurde in einem Zusatzmodul bei 5.318 Teilnehmenden vertieft. An diesem Modul
waren ein Team um Hans-Ulrich Wittchen von der TU Dresden,
das RKI und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), die das Modul
auch mitfinanziert hat, beteiligt.
Der Professor für Psychologie Wittchen warf den deutschen Psychotherapeuten
im Nachrichtenmagazin FOCUS „eine gewisse Selbstbezogenheit" vor.
Er kritisierte, dass die wissenschaftlich besten Verfahren oft nicht eingesetzt
würden und es an einer optimalen Steuerung fehle. Zudem warf er dem Berufsstand
vor, er lehne eine unabhängige Qualitätssicherung ab. Man solle doch
jeden Psychotherapeuten ca. drei Hausärzten zuordnen, deren Patienten er
dann mit- und weiterbehandeln müsse.
Hier merkt der VPP an: Der Psychologieprofessor ist offenbar so weit von der
Praxis entfernt, dass ihm nicht bekannt zu sein scheint, dass die meisten der
Patienten mit komorbiden Störungen in die Praxis kommen und selten mit einer
abgegrenzten Angststörung oder Depression. Daher sind Manuale, die in der
Wissenschaft unter Laborbedingungen meist untersucht werden, da ansonsten keine
Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Behandlern hergestellt werden kann, nur
sehr begrenzt tauglich für die tägliche Praxis.
Die TK-Studie, die die Psychotherapie unter realen Versorgungsbedingungen
auch mithilfe psychometrischer Verfahren untersucht hat, hat hervorragende Ergebnisse
für die Wirksamkeit von Psychotherapie gezeigt, die ansonsten ihresgleichen
suchen in anderen Bereichen der Medizin. Wenn Therapiedauern in anderen Ländern
kürzer sind, muss das nicht heißen, dass diese Behandlungen dann auch
ausreichend sind, wie wir es in Deutschland auch von privaten Krankenversicherungen
kennen, die häufig geringere Stundenumfänge finanzieren als die GKV.
Seit der case-report-Studie von Seligman ist erwiesen, dass Langzeittherapien
weitaus bessere und vor allem nachhaltigere Ergebnisse erzielen als Kurzzeittherapieverfahren
und dass in der Behandlung keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahren
festgestellt werden konnten. In der GKV prüft das Gutachterverfahren, das
sich in der TK-Studie dem Qualitätsmonitoring mit psychometrischen Verfahren
als ebenbürtig erwiesen hat, jede einzelne beantragte Psychotherapie auf
Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, auch bezüglich
des Stundenumfangs.
Der Vorschlag von Prof. Wittchen, jeden Psychotherapeuten einem bestimmten
Hausarzt zuzuordnen kann wohl nur als realitätsfern bezeichnet werden. Dies
würde dem Grundrecht der Patienten auf freie Arztwahl widersprechen und
ignoriert die insbesondere in der Psychotherapie so wichtige Passung zwischen
Patient und Therapeut, die eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg der
psychotherapeutischen Behandlung darstellt. Prof. Wittchen reduziert damit außerdem
die psychotherapeutische Tätigkeit auf eine Heilhilfsarbeit somatisch-ärztlicher
Tätigkeit. Die sicher nicht ohne wissenschaftliche und rechtliche Expertise
in das Psychotherapeutengesetz aufgenommene Gleichstellung psychischer mit somatischer
Erkrankung und das Erstzugangsrecht der Patient/in zum/r Psychotherapeut/in werden
damit konterkariert. Und Professor Wittchen reduziert Psychotherapie auf das
angewandte Verfahren, das – ebenfalls wissenschaftlich bewiesen – nur
zu maximal 15% für den Erfolg einer Therapie verantwortlich ist. Die viel
wichtigeren Beziehungsvariablen lässt er außer Betracht.
Der VPP hofft, dass Prof. Hans-Ulrich Wittchen mit seinen Äußerungen
gegen die Psychologischen Psychotherapeuten nicht allzu viele Patienten verunsichert
hat.
Eva Schweitzer-Köhn
Bundesvorsitzende des VPP im BDP
Link zum FOCUS Magazin
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