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Honorar-Widerspruch 2010 und 2011
Im Report 7/8 2010 hatten wir begründet, warum wir es für das Jahr
2009 (mit Ausnahme der Konvergenzregelung) nicht für sinnvoll halten, Widerspruch
gegen Honorarbescheide der KV einzulegen. Die Psychotherapiehonorare für
das Jahr 2009 wurden auf der Grundlage der Vergleichsarzteinkommen des Jahres
2007 berechnet.
Inzwischen können wir davon ausgehen, dass von 2007 auf 2008 ein deutlicher
Anstieg der Einkommen der Vergleichsarztgruppen stattgefunden hat.
Das gilt es mit soliden Zahlen zu prüfen. Der Vorsitzende der KBV hat dies
zugesagt (siehe Interview mit Dr. Andreas
Köhler).
Um sicherzugehen, dass man an eventuellen Nachvergütungen teilhaben wird,
müssen die Honorarbescheide ‚offen gehalten’ werden. Das geht
nur, indem Widerspruch eingelegt wird. Dies erscheint uns nach den Verlautbarungen über
die Steigerung der Einkommen der FachärztInnen für 2010 sinnvoll. Dennoch
können wir keine Erfolgsgarantie für ein obergerichtliches Verfahren
geben. Der oberste Richter des BSG hat in der Urteilsverkündigung am 28.5.2008
deutliche Grenzen gesetzt (Meldung).
Der Widerspruch ist u.U. mit einem Kostenrisiko verbunden (z.B. in Bayern 100€ für
jeden abgelehnten Widerspruch). Ob die KVen die Widersprüche ruhen lassen
werden wie in der Vergangenheit oder gleich bescheiden, ist nicht abzusehen.
Daher bleibt es die Entscheidung jedes/r Einzelnen, ob er/sie Widerspruch einlegt
oder nicht. Wir stellen einen Mustertext zur Verfügung.
Darüber hinaus ist, da die Angemessenheit der Vergütung der Psychotherapie
durch Gerichtsbeschluss an die Entwicklung der Arzteinkommen gekoppelt ist, grundsätzlich
ein Mechanismus zu fordern, der die entsprechende Angleichung automatisch gewährleistet
und diese nicht fortwährend durch Widersprüche eingeklagt werden muss.
Mustertext im Mitgliederbereich: Widerspruchsmustertext
2010und 2011 (RTF)
Eva Schweitzer-Köhn
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