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Verlängerung der Einführungsphase Allgemeine Kodierrichtlinien

Bundesgesundheitsminister plädiert für Aufschub bei den Kodierrichtlinien.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte am 18.2.2011 Folgendes mit: Bundesgesundheitsminister Dr. Phillip Rösler hat sich in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband für eine Verschiebung der Einführungsfrist der so genannten ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) um ein halbes Jahr eingesetzt. Damit würde sich die Übergangs- und Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2011 verlängern und nicht, wie von der KBV angekündigt, am 30. Juni 2011 enden.
Dies solle allen beteiligten Partnern die Zeit geben, die Anwendung im Praxisalltag deutlich zu vereinfachen, was auch vor dem Hintergrund der Vorbereitungen eines Versorgungsgesetzes sachgerecht sei, so der Minister.
Mit Hilfe der Kodierrichtlinien sollen Diagnosen und Therapien der niedergelassenen Ärzte künftig genauer erfasst werden, um bei der Honorierung der Ärzte und Psychotherapeuten den Gesundheitszustand der Patienten umfassender berücksichtigen zu können. Falsche oder ungenaue Diagnosen wirken sich negativ auf die Honorarentwicklung aus. Die Richtlinien wurden von der KBV und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gemeinsam erarbeitet.
Ärzteverbände beklagen jedoch den enormen Bürokratieaufwand, der mit der Einführung verbunden sei.

21.2.2011