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Zur bundesweiten Umsetzung der KJP-Mindestquote

Mit Wirkung zum 18.11.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte geändert. Zukünftig ist ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent an der psychotherapeutischen Versorgung denjenigen Leistungserbringern vorbehalten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Entsprechend werden (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) oder wurden (z.B. in Bayern) bereits zusätzliche Zulassungen in einzelnen Bundesländern ausgeschrieben. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der  Landespsychotherapeutenkammern. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten der VPP-Landesfachverbände, z.B.unter:
Berlin
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
NRW
Rheinland-Pfalz

2.3.2010