|
Neues Finanzierungsmodell für die Psychiatrie
In psychiatrischen Kliniken wird die Approbation von Diplom-Psychologen keine
Bedeutung haben, da die Behandlung künftig ausschließlich von Fachärzten
geleitet werden soll. In den neuen OPS (Operationen- und Prozeduren-Schlüssel)
2010 heißt es: Gesonderte Leistungen der Behandlung werden nur noch dann
von den Kassen vergütet, wenn die „therapiezielorientierte Behandlung
durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes“ erfolgt
(OPS 9-60 – 9-65). Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht
werden wie z.B. Psychotherapeuten in Ausbildung (PiP, PiA), werden bei der
Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt. Dies gilt in gleicher
Weise für Ärzte in Weiterbildung, die in diesem Zusammenhang nicht
gesondert genannt werden.
Grundlage dafür ist das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG),
mit dem u. a. auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geändert wurde.
Es trat mit dieser Änderung im März 2009 in Kraft. Diese Änderungen
waren erfolgt, um die Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen
Krankenhäuser neu zu regeln und an das Finanzierungsmodell der somatischen
Krankenhäuser anzupassen. Im Zusammenhang mit den „Diagnosis Related
Groups“ (DRG) war für die somatischen Krankenhäuser ab 2004
für die Vergütung einzelner Maßnahmen verpflichtend ein Schlüssel
eingeführt worden, durch den die einzelnen Maßnahmen definiert und
mit einem Punktewert versehen wurden: der „Operationen- und Prozeduren
Schlüssel“ (OPS). Psychiatrische Krankenhäuser waren bisher
von diesem Finanzierungsmodell ausgenommen. Für sie bildete bisher die
Personalverordnung Psychiatrie (Psych-PV) die Grundlage der Finanzierung und
wurde im weiteren seit 1996 durch eine Budgetierung ergänzt.
Durch die Änderung des KHG wird die Finanzierung der Krankenhäuser
weitgehend vereinheitlicht. Für die psychiatrischen Krankenhäuser
wird es zwar (noch) keine DRG geben, es wird aber auch hier ein neuer „Psych-OPS“ eingeführt,
der die Grundlage der Finanzierung bilden soll. Die gesetzlichen Vorgaben sind
im § 17 d KHG geregelt. Mit der Entwicklung dieses OPS wurde das Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt.
Am 26.10.2009 wurde der neue OPS 2010 herausgegeben vom Deutschen Institut
für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums
für Gesundheit unter Beteiligung der Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums
für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG).
Nach den Vorgaben des § 17 d KHG soll der OPS ab dem 1.1.2010 in den
Kliniken erprobt werden. Während der Erprobungsphase sollen Daten erhoben
werden, die der Weiterentwicklung und Optimierung des Finanzierungsmodells dienen
sollen. 2013 soll dann eine budgetneutrale Umsetzung erfolgen, sollen die OPS
also „scharf gestellt“ werden.
Als grobe Richtlinie lässt sich das künftige Finanzierungsmodell
in folgenden Punkten zusammen fassen:
Es wird eine Finanzierung der Basisleistungen für unterschiedliche Behandlungsarten
geben, die sich an den bisherigen Kriterien der Psych-PV orientiert. Wie in
der Psych-PV wird unterschieden in die Bereiche „allgemeine Psychiatrie“, „Abhängigkeitskranke“, „Gerontopsychiatrie“ und „Kinder-
und Jugendlichenpsychiatrie“. In jedem dieser Bereiche werden unterschiedliche
Behandlungsarten definiert: Regelbehandlung, Intensivbehandlung, Rehabilitative
Behandlung, Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker, Psychotherapie,
Tagesklinische Behandlung.
Für jede dieser Behandlungsarten wird ein gesonderter Schlüssel
definiert, der die Art der Basisleistungen bei entsprechender Erkrankung und
deren Finanzierung festlegt (Schlüssel 9-98… bis 9-99…).
1. Soweit dies zur Ergänzung der Entgelte in eng begrenzten Ausnahmefällen
erforderlich ist, können die Vertragsparteien Zusatzentgelte und deren
Höhe vereinbaren. Für diese Zusatzentgelte wurden für jeden der
oben genannten Bereiche gesonderte Leistungen definiert und in speziellen Schlüsseln
festgelegt (9-60… bis 9-64…). Diese Schlüssel differenzieren
nach Leistungen der folgenden Berufsgruppen:
- Fachärzte
- Psychologen (darunter werden Diplom-Psychologen und Psychotherapeuten
zusammengefasst)
- Spezialtherapeuten
- Pflegefachkräfte
Für jede dieser Berufsgruppen werden Therapieeinheiten verschlüsselt,
die durch ihre Dauer von jeweils mindestens 25 Minuten als einer Einheit und
getrennt nach Einzel- und Gruppenbehandlung definiert sind (also jeweils 25,
50, 75 usw. Minuten). Es handelt sich hier um eine „therapiezielorientierte
Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes“.
Ein erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen
und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle
Behandlung (9-641) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen
Störungen und Verhaltensstörungen beim Erwachsenen (1-903) sind gesondert
zu kodieren.
Diese Schlüssel für die Basis- und Zusatzleistungen im Bereich der
psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser wurden mit dem OPS
2010 neu in das bisherige OPS-System eingefügt. Die bisherigen Schlüssel
für den Bereich der somatischen Krankenhäuser blieben weitgehend unverändert.
Dies führt zu einer erstaunlichen Diskrepanz in den OPS 2010 bezüglich
der Berufsgruppe der Psychotherapeuten: Auch in den somatischen Krankenhäusern
gab es bereits die Notwendigkeit von psychotherapeutischer Behandlung, die im
OPS als eine zusätzliche Leistung entsprechend verschlüsselt wurde,
so z.B. unter dem Schlüssel 9-401.5 als „Integrierte psychosoziale
Komplexbehandlung“. Hier werden als Mindestmerkmale definiert: Behandlung
unter Leitung eines Facharztes, eines psychologischen Psychotherapeuten oder
eines Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf einer somatischen Station.
Diese Formulierung ähnelt derjenigen in dem Modell zur Finanzierung der
Leistungen in der medizinischen Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung
hat eine „Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen
Rehabilitation“ (KTL) heraus gegeben, in dem ähnlich wie in dem OPS
einzelne Leistungen definiert und kodiert sind. Hier heißt es u. a. grundsätzlich: „Die
Durchführung psychotherapeutischer Leistungen obliegt in der Regel Ärzten
mit entsprechender psychotherapeutischer Facharzt- oder Zusatzqualifikation
und Psychologischen Psychotherapeuten (in der Kinderrehabilitation: Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten). Ärzte bzw. Diplom-Psychologen in fortgeschrittener
psychotherapeutischer Aus-/Weiterbildung können ebenfalls psychotherapeutische
Leistungen erbringen, sofern sie hier unter regelmäßiger qualifizierter
Supervision stehen.“ (KTL 2007, S. 190). Diesem Grundsatz entsprechend
werden bei den einzelnen Leistungen im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung
den Psychotherapeuten und den Fachärzte mit entsprechender psychotherapeutischer
Ausbildung dieselben Funktionen zugewiesen.
Im weiteren könnte man das Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(KHGG NRW) anführen. Hier wird im § 29 der „ärztliche und
psychotherapeutische Dienst“ und darin eine kooperative Leitungsfunktion
der Psychotherapeuten definiert, die „neben“ dem Abteilungsarzt
eigenverantwortlich und selbstständig tätig sind.
Soweit psychotherapeutische und psychosomatische Fragen betroffen sind, hat
die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bei der Entwicklung des neuen Finanzierungssystems
eine beratende Funktion. Sie hat am 30.9.2009 hat einen Vorschlag zum neuen
Finanzierungssystem der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser
formuliert, der diese Gleichstellung von Psychotherapeuten und Fachärzten
enthält. Dies sollte auch mit einschließen, dass Psychotherapeuten
das Stationskonzept mit verantworten, im Bereich der Psychotherapie die Behandlungsführung übernehmen
und Leistungen der Pflege („Behandlungspflege“) und anderer Therapeuten
verordnen können. Leider ist dies im konkreten Entwurf noch nicht umgesetzt
worden. Die BPtK wird den Entwicklungsprozess des neuen OPS weiterhin kritisch
zu begleiten und für eine entsprechende Anpassung im Sinne dieser Vorschläge
zu sorgen haben.
Die Angleichung der Finanzierungsmodelle der somatischen und psychischen Krankenhäuser
und die Einführung des neuen OPS ist politisch gewollt. Dabei geht es einerseits
um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Berufsgruppen bei der Definition
der Leistungskataloge und hier insbesondere um eine angemessene Beteiligung
der Psychotherapeuten. Eine weitere Frage ist jedoch die inhaltliche Bewertung
dieses Modells in ihrer Bedeutung für die Behandlung psychischer Störungen.
Diese Bewertung soll an anderer Stelle geschehen.
Es seien abschließend nur einige Fragen angemerkt:
Stationäre Psychotherapie unterscheidet sich von der ambulanten Psychotherapie
u. a. dadurch, dass die Patienten einer Station zusammen wohnen, eine Gemeinschaft
bilden und miteinander agieren. Dieser Aspekt war früher in der Milieutherapie
von besonderer Bedeutung und wird heute in unterschiedlichen therapeutischen
Verfahren für eine Diagnostik und Behandlung im aktuellen sozialen Kontext
genutzt, die eine direkte Konfrontation mit einschließt. Dieses Vorgehen
ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Modell einer Gruppentherapie im
Stundentakt, die z.B. auch in einem „psychotherapeutischen Labor“ außerhalb
der Station stattfinden könnte. Die Gegenwart eines Psychotherapeuten auf
der Station mit einem psychotherapeutisch orientierten Konzept hat in diesem
Sinne eine besondere Bedeutung.
In diesem Verständnis lassen sich modellhaft verschiedene Stationskonzepte
unterscheiden:
-Stationen, die sich auf die Behandlung von Patienten konzentrieren, die
gerichtlich untergebracht sind, möglicherweise in ihrem Zimmer fixiert
sind, in denen der soziale Kontakt unter den Mitpatienten eher eine untergeordnete
Rolle spielt und nicht Gegenstand der Behandlung ist;
-Stationen, die sich eher auf ihre Hotelfunktion und die Grundpflege konzentrieren
und deren Patienten außerhalb der Station im Stundentakt in psychotherapeutischen
Labors oder in ergotherapeutischen Werkstätten behandelt werden (ihre „Anwendungen“ bekommen)
und hier auch Patienten aus anderen Stationen treffen, die ähnliche Konzepte
verfolgen – ein solches Stationsmodell scheint zukunftsweisend zu sein
für die Umsetzung der neuen Psych-OPS;
-Stationen mit einem eher psychotherapeutischen Konzept, in denen das Miteinander
der Patienten gefördert wird und dies Gegenstand von Diagnostik und Therapie
im sozialen Kontext wird, wo Konflikte unter den Patienten im stationären
Rahmen thematisiert werden und Patienten gegenseitig voneinander lernen können.
Die Aktivität eines Psychotherapeuten sowie auch der anderen Mitarbeiter
lässt sich in einem solchen therapeutischen Setting nicht in Einheiten
von jeweils 25 Minuten definieren. Eine entsprechende Prozedur ist in den OPS
bisher nicht erkennbar.
Durch die OPS soll „transparenter“ werden, was an Behandlung stattfindet
und was dem entsprechend zu finanzieren ist. Ähnlich wie in den Finanzierungsmodellen
im Bereich der ambulanten Psychotherapie oder in somatischen Krankenhäusern
ist diese Transparenz aber nur definiert in Minutenwerten. Was in diesen Minuten
passiert, lässt sich möglicherweise in der Somatik relativ gut standardisieren:
Man kann vielleicht davon ausgehen, dass eine Operation an einem Körperorgan
ein Vorgang ist, der sich weitgehend standardisieren und deren Wirksamkeit sich
einigermaßen vorhersagen lässt. Dies ist weitaus schwieriger bei
der Behandlung psychischer Störungen, wo es u. a. sehr wesentlich auf die
soziale Beziehung ankommt, die einem komplexen Bedingungsgefüge unterliegt.
Hier bleiben die Inhalte weitgehend intransparent.
Bereits jetzt gibt es in somatischen Krankenhäusern die Praxis, dass
Patienten in einer Gruppenbehandlung zusammengefasst werden, die gar nicht zusammen
gehören, die sich gegenseitig behindern und einen förderlichen Gruppenprozess
unmöglich machen. Kollegen berichten als extreme Beispiele, dass sie in
ihren Gruppen mit schwerhörigen und kognitiv beeinträchtigten Patienten
umgehen müssen. Hier lässt sich möglicherweise noch eine Behandlung
durchführen die dem Anspruch einer Psychoedukation gerecht wird. Eine psychotherapeutische
Behandlung setzt jedoch Bedingungen voraus, die in diesem Rahmen nicht immer
gegeben sind: eine gewisse Homogenität der Gruppenzusammensetzung, eine
Anzahl von Sitzungen, in denen ein Prozess entstehen kann, in dem sich unter
den Patienten Vertrauen entwickelt und eine Öffnung erreicht wird, die
Veränderung möglich macht, usw. Es ist in diesem Sinne schon ein Fortschritt,
dass in den OPS die Anzahl der Gruppenteilnehmer auf 9 beschränkt ist.
Hier sollten an anderer Stelle Standards definiert werden, auf die in den OPS
Bezug genommen wird und die auch Konsequenzen haben für die Finanzierung
der einzelnen Leistungen.
Hans Werner Stecker
|