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Endspurt: Qualitätsmanagement in Praxen

Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren sind nach § 135 a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die grundsätzlichen Anforderungen hierzu hatte der G-BA durch Richtlinien am 18.10.2005 festgelegt. Festgelegt war darin, dass in den Praxen innerhalb von vier Jahren alle Grundelemente des Qualitätsmanagements unter Verwendung aller Instrumente eingeführt werden. Diese vier Jahre sind Ende 2009 um. Eva Schweitzer-Köhn nimmt dies zum Anlass für einen Ausblick auf in den nächsten zwei Jahren anstehende Bewertungen und Überprüfungen des praxisinternen Qualitätsmanagements durch entsprechende QM-Kommissionen und den Hinweis auf ein Seminar für Nachzügler mit Beatrice Piechotta in Berlin.

Endspurt: Qualitätsmanagement in Praxen

3.11.2009