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VPP an den Gesundheitsausschuss: Praktische Tätigkeit der
PiA ist dringend zu vergüten
In einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses der Bundesregierung
hat der VPP-Bundesvorsitzende Heinrich Bertram „auf die unhaltbaren
Ausbildungsbedingungen“ aufmerksam gemacht und mit Nachdruck darum
gebeten, „den vorliegenden Kabinettsentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren
so zu ändern, dass die Mehrkosten der psychotherapeutischen Ausbildung
besser gedeckt werden können.“
So heißt es in dem Schreiben vom 10. Dezember, das in Zusammenarbeit
mit Robin Siegel, PiA-Vertreter im VPP, entstanden ist: „Aus unserer
Sicht muss während der praktischen Tätigkeit eine ausreichende
Finanzierung möglich sein, welche mindestens die laufenden Lebenserhaltungskosten
sowie die gleichzeitig zu tragenden Ausbildungskosten abdeckt. Diese Forderung
betrifft und gilt in gleicher Weise auch für die Ausbildung zum Kinder-
und Jugendlichen-Psychotherapeuten.
Deshalb unterstützen wir die Forderungen von Dipl.- Psych. Jürgen
Tripp, PiA-Sprecher NRW und Vertreter der PiA-AG von ver.di , im Namen weiterer
berufspolitischer Vertretungen von PiA aus ganz Deutschland (u. a. auch der
PiA-Vertretung im VPP/BDP), dass „die Kosten der Beschäftigung
von Psychologischen PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PPiA) sowie Kinder-
und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung (KJPiA) während ihrer
praktischen Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Psychotherapeutengesetz
(PsychThG) in Verbindung mit § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für Psychologische PsychotherapeutInnen (PsychTh-APrV) und der entsprechenden
Regelung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (§ 2
KJPsychTh-APrV) in den Ausbildungsbudgets der ausbildenden psychiatrischen
Einrichtungen und Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen
Versorgung und im Ausgleichsfonds zu berücksichtigen (sind), um eine
zu vereinbarende tarifliche Vergütungsregelung der Praktischen Tätigkeit
zu refinanzieren“.
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