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Ein anderer Umgang mit Sterben und Tod
Nationale Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
in Vorbereitung
Dr. Daniela Tausch zu Gast beim VPP
Eine nationale „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender
Menschen“ ist das Ziel eines Kommunikationsprozesses, zu dessen Auftakt
die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz-
und PalliativVerband und die Bundesärztekammer am 3. September Vertreter
von 130 Organisationen, darunter den BDP und die Bundespsychotherapeutenkammer,
nach Berlin eingeladen hatten. „Im Zentrum aller Überlegungen
steht der sterbenskranke Mensch mit seinen spezifischen körperlichen,
seelischen, sozialen und spirituellen Problemen - seiner Identität,
seinem Umfeld, seiner Würde und selbstverständlich auch seinen
Rechten“, betonte Prof. Christof Müller-Busch, Präsident
der DGP, laut Mitteilung der Fachgesellschaft.
Trotz der Entwicklung der Palliativmedizin, der Hospizbewegung und dem
Aufbau von bundesweit mehr als jeweils 160 Hospizen und Palliativstationen
und eines Netzes an ambulanten Versorgungseinrichtungen werden „viele
der schwerstkranken und sterbenden Menschen von diesen Angeboten nicht erreicht;
sie leiden unter Schmerzen und anderen schweren Symptomen und fühlen
sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen“, heißt es
in der Pressemitteilung. Die Charta soll nach Bekunden der Veranstalter den
Verantwortlichen in Politik und Gesundheitswesen Entscheidungsgrundlagen
für Weiterentwicklungen in der Palliativversorgung liefern, die sich
nach den tatsächlichen Bedürfnissen unheilbarkranker und sterbender
Menschen richten.
Der VPP im BDP möchte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit unterstreichen, Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer
entsprechenden Fortbildung in die multiprofessionellen Palliativ-Care-Teams
einzubeziehen. Nicht nur die Patienten, sondern auch ihre Angehörigen
stehen im Angesicht des Sterbens und des nahenden Abschieds und Todes häufig
unter einer hohen psychischen Anspannung. Schwerste Erkrankungen können
von depressiven Störungen, Angst- und Anpassungsstörungen
begleitet sein oder diese und andere psychische Nöte zur Folge haben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat in einer Stellungnahme Anfang des
Jahres dargelegt, inwiefern psychotherapeutischer Sachverstand in der spezialisierten
ambulanten Palliativversorgung unerlässlich ist, um eine „qualitätsgesicherte
Versorgung psychischer Erkrankungen von Palliativpatienten“ zu gewährleisten.
Palliativpsychotherapeutische Fortbildung wird z.B. von der Psychotherapeutenkammer
Niedersachsen angeboten.
Aktuell weist der VPP auf eine Veranstaltung hin, zu der der VPP-Landesfachverband
Bayern am 29.11. im Rahmen seiner Mitgliederversammlung einlädt: Dr.
Daniela Tausch, Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin, zehn Jahre lang
Initiatorin und Leiterin des Stuttgarter Hospiz-Dienstes, wird in München
einen Vortrag halten zum Thema „Ein anderer Umgang mit Sterben und
Tod“.
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