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Mitglieder-News Juli: Auch nach BSG-Urteil Widerspruch einlegen

Auch nach dem enttäuschenden Urteil des Bundessozialgerichts empfiehlt der VPP im BDP, weiterhin Widerspruch gegen den Honorarbescheid der KV einzulegen, um den Rechtsweg offen zu halten. Der Text muss nur geändert werden. Ein mit Rechtsanwalt Jan Frederichs abgestimmter Mustertext steht im Mitgliederbereich zur Verfügung. Dort finden sich außerdem Empfehlungen zum weiteren Vorgehen bzgl. bereits eingelegter Widersprüche und Klagen gegen frühere Honorarbescheide.

9.7.2008