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Probatorische Sitzungen den genehmigungspflichtigen Leistungen gleichgestellt

Hoffnung für Musterverfahren des VPP NRW nach dem Urteil des Sozialgerichtes Reutlingen

Sehr erfreulich und aus Sicht des VPP im BDP längst überfällig ist das jüngste Urteil des Sozialgerichtes Reutlingen, welches am 10. Mai entschieden hat, dass die probatorischen Sitzungen in gleicher Weise vergütet werden müssen wie die genehmigungspflichtigen Leistungen. Das Gericht gab damit dem Kläger Recht. In der mündlichen Urteilsbegründung betonte der Richter, dass probatorische Sitzungen Pflichtleistungen seien, die vor Beantragung einer Psychotherapie zu erbringen sind und damit den genehmigungspflichtigen Leistungen gleichzusetzen sind. (AZ.: S 1 KA 201/04).

Auch der VPP hat seinen Mitgliedern stets empfohlen, jeden Honorarwiderspruch ebenfalls auf die probatorischen Sitzungen zu beziehen. So heißt es in dem vom VPP empfohlenen Widerspruchsmuster: "Ferner müssen die sonstigen Leistungen, insbesondere alle probatorischen Sitzungen, angemessen honoriert werden." Jetzt kann in Widersprüchen auf das Urteil verwiesen werden.

In NRW führt der VPP-Landesfachverband ebenfalls ein Musterverfahren bezüglich der probatorischen Sitzungen, zu dem bisher noch ein Urteil fehlt. In Berlin laufen Musterhonorarklagen der vom VPP unterstützten Initiative "Klagen statt Jammern" gegen die Honorarbescheide insgesamt - inclusive der probatorischen Sitzungen.

kdm

14.5.2006