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Probatorische Sitzungen den genehmigungspflichtigen Leistungen gleichgestellt
Hoffnung für Musterverfahren des VPP NRW nach dem Urteil des Sozialgerichtes
Reutlingen
Sehr erfreulich und aus Sicht des VPP im BDP längst überfällig
ist das jüngste Urteil des Sozialgerichtes Reutlingen, welches am 10. Mai
entschieden hat, dass die probatorischen Sitzungen in gleicher Weise vergütet
werden müssen wie die genehmigungspflichtigen Leistungen. Das Gericht gab
damit dem Kläger Recht. In der mündlichen Urteilsbegründung betonte
der Richter, dass probatorische Sitzungen Pflichtleistungen seien, die vor Beantragung
einer Psychotherapie zu erbringen sind und damit den genehmigungspflichtigen
Leistungen gleichzusetzen sind. (AZ.: S 1 KA 201/04).
Auch der VPP hat seinen Mitgliedern stets empfohlen, jeden Honorarwiderspruch
ebenfalls auf die probatorischen Sitzungen zu beziehen. So heißt es in
dem vom VPP empfohlenen Widerspruchsmuster: "Ferner müssen die sonstigen
Leistungen, insbesondere alle probatorischen Sitzungen, angemessen honoriert
werden." Jetzt kann in Widersprüchen auf das Urteil verwiesen werden.
In NRW führt der VPP-Landesfachverband ebenfalls ein Musterverfahren
bezüglich der probatorischen Sitzungen, zu dem bisher noch ein Urteil fehlt.
In Berlin laufen Musterhonorarklagen der vom VPP unterstützten Initiative "Klagen
statt Jammern" gegen die Honorarbescheide insgesamt - inclusive der probatorischen
Sitzungen.
kdm
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