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Versicherungsschutz für Psychiatrie- und Psychotherapiepatienten
Für vormalige Psychiatrie- und Psychotherapiepatienten bestehen oft auch
Jahre nach Behandlungsabschluss erhebliche Schwierigkeiten, eine private Kranken-,
Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abzuschließen.
Darauf wollte eine Petition beim Deutschen Bundestag aufmerksam machen, die
Anfang 2004 eingeleitet und vom VPP als seinerzeit geschäftsführendem
Verband des Gesprächskreises II in vollem Umfang unterstützt worden
war. Am 10.3.2005 erging durch den Deutschen Bundestag die Beschlussempfehlung,
diese Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Septemberausgabe
der Zeitschrift "Psychotherapeut" wird dazu ein Beitrag des seinerzeit das Petitionsverfahren
einleitenden Rechtsanwaltes Dr. Martin Riemer erscheinen.
An dieser Stelle sei der bereits online publizierte Artikel kurz zusammengefasst:
Mit der Petition wurde gefordert, §16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG,
Auskunftspflicht über Vorerkrankungen) dahingehend zu ergänzen, dass
Versicherer Gesundheits- und Risikofragen nur auf den Zeitraum der letzten fünf
Jahre erstrecken dürften. Fragen nach der vormaligen Ablehnung bei anderen
Versicherern sollten generell verboten werden. Es sei statistisch durch epidemiologische
Studien nicht belegt, dass vormalige Psychiatrie- oder Psychotherapiepatienten,
die nach Behandlungsabschluss fünf Jahre lang beschwerdefrei gelebt hätten,
ein im Vergleich zur Gesamtpopulation signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko
aufwiesen, das ihren Ausschluss von den Policen rechtfertige.
Gegen das vorgeschlagene eingeschränkte Fragerecht des Versicherers äußert
das BMJ in einer Stellungnahme wegen des verfassungsrechtlich geschützten
Grundsatzes der Vertragsfreiheit erhebliche Bedenken. Gleichwohl habe das BMJ
die mit der Petition vorgetragenen Vorschläge und Argumente zum Versicherungsschutz
von Psychiatrie- und Psychotherapiepatienten mit Interesse zur Kenntnis genommen
und werde die diesbezügliche Diskussion in der Fachliteratur beobachten.
Die Vorschläge bedürften einer gründlichen Prüfung. Auf
der Grundlage des Abschlussberichts der vom BMJ eingesetzten Kommission zur
Reform des Versicherungsrechts werde es einen Gesetzentwurf erarbeiten, der
zur Diskussion gestellt werde. Dabei würden auch Verbraucherverbände
und Verbände der Ärzteschaft beteiligt.
Es bleibe abzuwarten, zu welchen weiteren Schritten sich der Gesetzgeber im
Interesse des Patientenschutzes bereitfinden wird, so Riemer in seiner Publikation,
und "inwieweit sich die finanzstarke Versicherungslobby mit ihren dagegen gerichteten
Interessen durchsetzen" könne. Ein Referentenentwurf aufgrund des Abschlussberichts
der VVG-Kommission liege noch nicht vor. Legislative Maßnahmen zur Stärkung
der Rechte der Versicherungsnehmer scheinen jedoch dringend erforderlich.
Riemer, M.: Psychotherapiepatienten ohne Versicherungsschutz. Psychotherapeut
2004, 49:227-230.
Riemer, M.: "Psycho" ist nicht versicherbar. Psychotherapeut, Band 50, Nummer
5, S. 367 - 371.
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