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Diplom-Psychologen in 1-Euro-Jobs

Fehlende gesetzliche Regelungen öffnen der Willkür Tür und Tor

Woche für Woche schließen sich weitere Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung (PPiA) der Petition an den zuständigen Ausschuss des Bundestages an und fordern gesetzliche Regelungen zur Vergütung der Arbeit von PPiA sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Ausbildung (KJPiA). Inzwischen haben knapp 150 Kolleginnen und Kollegen aus vielen Teilen der Bundesrepublik das Papier unterzeichnet und damit den Bedarf solcher Regelungen unterstrichen.

Die vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) initiierte Aktion wendet sich dagegen, dass es den Einrichtungen, in denen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihre "Praktische T¤tigkeit" im Rahmen der äusbildung ableisten, völlig frei gestellt ist, sie beliebig zu bezahlen oder unentgeltlich zu beschäftigen. In der Praxis führt das laut Petition dazu, dass viele Diplom-Psychologen in Kliniken seit Jahren 1- oder 2-Euro-Jobs ausüben, während ihre Arbeitgeber durch die von ihnen erbrachten Dienstleistungen erhebliche Umsätze erwirtschaften. Nur wenige erfahren eine angemessene Vergütung nach BAT IIa.

Die Unterzeichner verlangen im Interesse der bundesweit ca. 6000 PPiA und KJPiA die schnellstmögliche Ergänzung des Psychotherapeutengesetzes durch Regelungen, die sich z.B. an denen für Assistenzärzte orientieren könnten. Der BDP appelliert an die Betroffenen, der Petition durch ihre Unterschrift noch stärkeren Nachdruck zu verschaffen. Der Verband wird sich beim Petitionsausschuss im Sinne der Unterzeichner einsetzen.



Christa Schaffmann, Pressesprecherin
Glinkastr. 5, 10117 Berlin
Tel. (49) 30 - 209 149 59
Fax: (49) 30 - 209 149 66
e-Mail: presse@bdp-verband.org

2.2.2005