|
Europäische Regelungen gefährden Qualität der Psychotherapie in Deutschland
Hoch gestartet - tief gelandet
(Presseerklärung)
Jeder EU-Bürger,
der in einem Mitgliedsland eine Berufsausbildung absolviert und zwei
bzw. drei Jahre in seinem Beruf gearbeitet hat, wird diesen Beruf in
naher Zukunft in allen anderen europäischen Ländern ausüben dürfen. Das
ist zumindest in dem zur Zeit in den Ausschüssen des Europa-Parlaments
diskutierten Richtlinienentwurf so vorgesehen. Der Richtlinienentwurf
soll dazu dienen, nationale Barrieren bei Berufen mit unterschiedlichem
Regelungsstatus weiter zu erleichtern. Für einzelne staatlich geregelte
Berufsausbildungen wie der des Psychotherapeuten in der Bundesrepublik
ist eine Erleichterung von Bundestag und Bundesrat bereits im Mai
diesen Jahres verabschiedet worden. Die Novellierung des
Psychotherapeutengesetz, mit der das deutsche Recht an die bisherige
europäische Richtlinien angepasst wurde, tritt ab nächstem Jahr in
kraft. Mit dieser Änderung sind erste Möglichkeiten der Anerkennung von
geringer qualifizierten Therapeuten aus den EU-Ländern in Deutschland
geschaffen worden.
Die Autoren des neuen
Richtlinien-Entwurfs setzen nun auf noch größere Niederlassungs- und
Berufsausübungsfreiheit. Der Abbau von Barrieren und Hürden ist von
allen Seiten gewollt. Die Konsequenzen, so fürchtet der Verband
Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im Berufsverband Deutscher
Psychologinnen und Psychologen (BDP), werden dabei jedoch nicht in
vollem Umfang vorhergesehen. Der VPP/BDP macht darauf aufmerksam, dass
Psychotherapie künftig ohne das in Deutschland vorausgesetzte
Psychologie- oder Medizin-Studium nach einem beliebigen
Hochschulstudium mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung von
jedem anderen Europäer auch in Deutschland ausgeübt werden kann. Dies
auch in Psychotherapieverfahren, die in Deutschland gar nicht
zugelassen sind. Damit könnte auch ein Bergbau-Ingenieur, der eine
Ausbildung in Kurzzeittherapie absolviert hat, in Deutschland als
Psychotherapeut arbeiten.
Das zugrunde liegende Problem resultiert aus einem - wie der VPP/BDP meint - Fehler in der Gesetzeskonstruktion des Psychotherapeutengesetzes. Das Gesetz hat die Psychotherapie als Ausbildungsberuf konstruiert, nicht als Weiterbildung in Psychologie oder Medizin. Wenn nun unterschiedliche europäische Ausbildungswege zum Psychotherapeuten verglichen werden, fällt das in Deutschland notwendige vorgeschaltete Studium der Psychologie oder Medizin ganz weg. Solche wesentlichen Unterschiede nicht zu berücksichtigen, nur weil jemand praktische Erfahrung im Beruf nachweisen kann, birgt erhebliche Risiken.
Bei der Währungsunion haben die Hüter der Stabilität
viel Wert auf hohe Standards gelegt. Soll für die Psychotherapie nicht
ein adäquater Maßstab gelten? Soll das Qualitätsniveau, das der
Gesetzgeber in Deutschland mit dem Psychotherapeutengesetz
festgeschrieben hat, auf dem europäischen Altar geopfert werden?
Heinrich Bertram, Europa-Beauftragter für Psychotherapie des BDP und stellvertretender Vorsitzender des VPP, verneint dies ausdrücklich. "Wir sind nicht so hoch gestartet, um künftig ganz tief zu landen". Sinkende Qualität in einem so sensiblen Bereich wie der Psychotherapie wäre ein zu hoher Preis für die Niederlassungsfreiheit.
CS
|