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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Psychotherapieverbände zur HonorarsituationBesprechung im Gesundheitsministerium am 13.12.99 Frau Ministerin Andrea Fischer, Staatssekretär Erwin Jordan und weitere BMG-Angehörige sprachen am 13.12.99 in Berlin mit Vertretern der Psychotherapeuten und der psychotherapeutisch tätigen Ärzte über die derzeitige Honorarsituation. Frau Fischer leitete ein: Es gehe nicht an, daß die Psychotherapie so schlecht wie in letzter Zeit bezahlt werde. Da hätten die Psychotherapeutenverbände sie an ihrer Seite. Besonders die Situation in den ostdeutschen Bundesländern mit ganz anderer Ausgangslage sei nicht hinnehmbar. Es sei jedoch für das BMG sehr schwer, vernünftige genaue Zahlen zu erhalten, da es in unterschiedlichen Regionen auch ganz unterschiedliche Politik der KVen und der Kassen gebe. In der heutigen Sitzung gehe es darum, sich ein möglichst präzises Bild zu machen, wo und wie angesetzt werden könne. Damit wolle sie dann in die Sitzung mit der KBV, den KVen und den Krankenkassen am Donnerstag, dem 16.12.1999 gehen. Noch vor Weihnachten müsse man zu umsetzbaren Ergebnissen kommen. Von Seiten der Verbände wurde auf Punktwerte von unter 5 Pf z.B. in Berlin hingewiesen. Das BSG habe dagegen 10 Pf als nötig und angemessen ermittelt und sich dabei auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung mit anderen Behandlergruppen bezogen; davon sei zukünftig auszugehen. Das sei auch bei der Auslegung des Art. 11 PTG zu berücksichtigen - notfalls durch Aufsichtsverfügungen. Die Aussage von Herrn Schulte-Sasse, BMG, sei falsch, es handele sich hier nicht um eine Angelegenheit der Krankenkassen. Diese Aussage habe beigetragen, die ursprünglich kooperative Haltung der Krankenkassen in eine "steinharte" zu verändern. Auf der Basis des BSG-Urteils ergebe sich für die 15.000 Behandler (lt. KBV) ein tatsächlicher Honorarbedarf von 3,4 Milliarden DM gegenüber jetzt vorgesehenen 1,237 Milliarden DM. Voraussichtlich erhöhe sich der Bedarf noch, weil viele zunächst abgelehnte Behandler im Widerspruchs- oder Klageverfahren zugelassen würden. Die Verbändevertreter stellten fest, Art. 11 PTG gehe von falschen Daten aus. Das habe zur derzeitigen Misere geführt und verlange entscheidende Korrekturen. Entweder müssten die Daten oder der Art. 11 geändert werden. Einerseits sei die Kostenerstattung 1997 gegenüber 1996 erheblich eingeschränkt worden, nachdem viele Kassen sich durch das TK-Urteil des LSG Essen dazu verpflichtet glaubten. Anderseits sei die Sachleistungs- psychotherapie in den Jahren 1997/98 um 40 % gestiegen.Die durch diese Tatbestände entstehenden Lücken seien nur durch eine entsprechende Erhöhung der eingegebenen Mittel zu lösen, nicht jedoch durch Umverteilung von in den übrigen Bereichen der ärztlichen Selbstverwaltung vorhandenen. Die gesonderte Situation in den Ostländern ergebe sich daraus, daß dort trotz der gravierenden Unterversorgung keine nennenswerte Kostenerstattung stattgefunden habe. Bei der Verweigerung der Ersatzkassen müsse man als Grund auch die enorme Mitgliederwanderung in neugegründete Primärkassen sehen, die damit einerseits den Ersatzkassen große Mitgliedermittel entzögen, selbst aber keinen Anteil an den Art.11-Aufstockungsmitteln zahlen wollen, da sie in dem besagten Zeitraum 96/97 noch nicht existierten. Ein großes Problem seien die unterschiedlichen Strategien in den verschiedenen Regionen. Das BMG wurde gebeten, sich für einheitlichere Regelungen einzusetzen. Für den VPP/BDP betonte Herr Bertram, es sei wichtig, sich auf den Sinn des Art. 11 PTG zu beziehen, bevor man mit der Datenjongliererei beginne. Der Sinn sei die Integration der Psychotherapeuten in das vertragsärztliche System. Um diese zu ermöglichen, müsse man die "Neulinge" mit ausreichenden Mitteln versehen, ohne als Erstes an das Einkommen der Alteingesessenen heranzugehen. Anschließend könne man politisch entscheiden, daß in Zukunft alles über den HVM zu regeln sei, wenn man es denn so wolle. Ein anderes Vorgehen würde jede Integration zunichte machen. Die Änderung der Datengrundlage des Art. 11 müsse das ermöglichen oder Art. 11 müsse geändert werden. Um welche Daten es sich hierbei handele, sei benannt worden (Erstattungstherapie 1996; Sachleistungstherapieentwicklung 97/99, 10 Pf-Punktwert gemäß BSG). Die große Unterversorgung in bestimmten Gebieten und die problematische Zulassungspraxis, insbesondere auch die vielen KV-Widersprüche, hätten dazu geführt, daß die Kostenerstattung in größerem Umfang weitergeführt werden müsse. (Art. 10 PTG verlange die Fortführung der Kostenerstattung bis zum endgültigen Abschluß des Zulassungsverfahrens.) Das sei der Hintergrund, warum viele Kassen nun zurückhaltend seien. Sie wüßten nicht (so Originalton des VdAK Berlin), wieviele Gelder sie hierfür zur Verfügung stellen müssten. Dem sei nur abzuhelfen, indem die KVen fragwürdige Widersprüche zurückzögen oder - wie in Hamburg angedacht - bis zum endgültigen Abschluß der Zulassungsverfahren vorläufige Ermächtigungen erteilen, ohne erst durch gerichtliche Anordnung gezwungen werden zu müssen. Die Ministerin erklärte, es bleibe bei der Einfügung in § 87 SGB V, wie sie von der rot-grünen Verhandlungskommission nach einem Gespräch zwischen Verbändevertretern (u.a. dem stellvertretenden VPP-Bundesvorsitzenden Bertram) und Herrn Schmidbauer, SPD-MdB, vorgesehen worden ist. Sie ist auf die zeitabhängige Honorierung gerichtet und verbessert die Honorarlage für psychotherapeutische Leistungen. Sie lautet: "Im Verteilungsmaßstab sind Regelungen zur Vergütung der Leistungen der Psychotherapeuten und der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zu treffen, die eine angemessene Höhe der Vergütung pro Zeiteinheit gewährleisten." Die Vertreter der Nervenärzte bzw. Psychiater meldeten hier beim Gespräch sehr emotional nochmals Änderungsbedarf an, da sie sich gegenüber den Psychotherapeuten und überwiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzten im Nachteil sehen. Frau Ministerin Fischer sagte, nachdem das Gesetz mit großer Beteiligung auch der Psychotherapeuten durch den Bundestag verabschiedet worden war, gab es den Regierungswechsel. Da wäre es schlechter Stil gewesen, zu sagen, nun fangen wir wieder neu an. Sie halte jetzt nichts von voreiligen Novellierungs- vorstellungen. Sie habe sich vorgenommen, im Juli nächsten Jahres das Gesetz wieder anzuschauen und zu entscheiden, was sind behobene bzw. noch zu behebende Anfangsfehler, was ist grundsätzlicher Art. Selbst wenn man sofort novellieren wollte, würde das eine längere Zeit dauern, als das drängende Existenzproblem der Therapeuten jetzt erlaube. Also schnelle Ad-Hoc-Verabredung statt Hürde "Gesetzesveränderung". Man müsse pragmatisch vorgehen, was heiße, alle Beteiligten müssen einen Kompromiss machen. Die angestiegene Zahl der Leistungserbringer könne jedoch nicht per se ein Argument zur Erhöhung des Vergütungsvolumens sein, da das ein Effekt der Freiberuflichkeit sei. Wem ein Vorwurf zu machen sei, sei für pragmatisches Vorgehen irrelevant. Das "Schwarze-Peter-Spiel" bringe nichts. Die Bereitschaft der KVen und der KKen für spontane Aktionen müsse gestärkt werden. Die angemessene Größenordnung der Aufstockungsmittel und "wer zahlt was" müsse in Verhandlungen geklärt werden. Für den VdAK seien in der Budgetfrage die Landesbehörden zuständig, nicht, wie Dr. Bank (Berliner Landesaufsicht) in einem Gespräch während der Berliner Aktionstage äußerte, das Bundesversicherungsamt. Auf die regionalen Zuständigkeiten will die Ministerin die Länderbehörden zeitnah, evtl. mit einem Brief, gesondert hinweisen. Bei allen Gesprächen könne das BMG nur Mittler sein, materiell seien das BMG und auch die Landesbehörden nicht im Rennen. Das sei alleine Aufgabe der KVen und der Krankenkassen. Sie, die Ministerin, bringe sie an einen Tisch und versuche, sie zu einem tragbaren Kompromiss zu veranlassen. Sie gehe auch davon am Donnerstag aus, da beide Vertragspartner eine Bereitschaft hierfür signalisiert haben. Sollte das nicht gelingen, müssten unmittelbar neue Überlegungen angestellt werden, um das Honorarproblem noch vor Weihnachten einer erfolgreichen Lösung zuführen zu können. Heinrich Bertram 14.12.1999 |
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