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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Neuer Entwurf EBM plus benachteiligt die Psychologischen PsychotherapeutenEBM 2000 plus hat es dringend erforderlich gemacht, die Stellung der Psychologischen PsychotherapeutInnen und der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in der kassenärztlichen Versorgung, d.h. in der Sicherstellung der Versorgung der gesetzlich Versicherten, zu definieren. Denn, ohne diese Definition, fallen im vorgesehenen EBM Plus, wie ihn die kBV gerade vorlegt hat, für die PPs und KJPs lediglich Abrechnungsziffern in der Richtlinienpsychotherapie, keine Diagnostikziffern und lediglich 4 x 10 Minuten pro Quartal pro Behandler als Gesprächsleistung an. Hier wird auf schräge Weise erneut das Honorar für psychologische Psychotherapie heruntergerechnet.Dieser Plan kann nicht hingenommen werden. In Abstimmung mit den Verbänden: bvvp, DGPT, DPTV , DVT, VaKJP, Vereinigung, VPP im BDP ist dazu folgende Stellungnahme erarbeitet worden: 1.12.2001 |
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