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Weiterer Ablehnungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts

(Ergänzung zur VPP-Meldung vom 23.4.01)

Wie erst jetzt bekannt wird, hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 409/01) bereits am 22.3.2001 die Annahme der Beschwerde gegen das BSG-Urteil vom 8.11.2000 mit dem Aktenzeichen B 6 KA 46/00 R abgelehnt. In diesem Verfahren ging es insbesondere um die Anerkennung von Beauftragungsstunden innerhalb des Zeitfensters.

Die Beschlussgründe sind wortgleich mit dem Beschluss vom 3.4.01 -Az.: 1 BvR 462/01- (s. VPP-Meldung vom 23.4.01). Im Beschluss vom 3.4.01 ist lediglich der drittletzte Satz hinzugefügt worden (zur Wertung des BSG von 40 Behandlungsstunden). Der Beschluss vom 22.3.01 enthält also keine ausdrückliche Bezugnahme auf die Frage der Beauftragungsstunden.

W.W.

25.4.01